Lohnfortzahlungsversicherung ab 01.01.06 (Krankenkassenrecht)

Thomas, Sonntag, 25.12.2005, 17:39 (vor 6908 Tagen)

Arbeitgeber konnte 2005 U 2 Umlage für AOK Versicherte auch an eine andere Krankenkasse zahlen
(IKK ,BKK günstigerer Umlagesatz)

Frage :

Kann bei der Lohnfortzahlungsversicherung U 1 für Angestellte ab 2006 auch so verfahren werden ?

Re: Lohnfortzahlungsversicherung ab 01.01.06

Klaus, Montag, 26.12.2005, 07:40 (vor 6907 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

ab dem 01.01.06 kannst du dir die Umlagekasse nicht mehr aussuchen, d.h. du musst die u2 an die Kasse zahlen, bei der dein Mitarbeiter versichert ist.

gruss

Re: Lohnfortzahlungsversicherung ab 01.01.06

Cindy, Dienstag, 27.12.2005, 02:15 (vor 6906 Tagen) @ Klaus

Super!

Und wieso haben diese doofen Kassen immer noch nicht ihre Umlagesätze bekannt gegeben haben? z.B.: DAK!
Was für mich die absolute Schweinerei ist, sind die Umlagesätze der BKK"s!! Werden BKK-Versicherte häufiger Schwanger oder warum sind diese Sätze mindestens doppelt so hoch wie bei der AOK? BKK-Heilberufe hat sogar 1,0 %!

Voll zum Kotzen diese Bürokratie..andere können Urlaub machen!!!!

Re: Lohnfortzahlungsversicherung ab 01.01.06

Daniel @, Dienstag, 27.12.2005, 09:17 (vor 6906 Tagen) @ Cindy

Hallo Cindy,

hier die Beitragssätze der Umlageversicherung bei der DAK:

Krankheit U 1

Erstattungssatz 70% 1,8% Umlagesatz
50% 1,1 %
60% 1,5 %
80% 3,3 %

Mutterschaft U 2

100 % 0,27 %
120 % (bei Beschäftigungsverbot) 0,27 %

Wird vom Arbeitgeber kein Umlagesatz gewählt, wird von
einem Erstattungssatz von 70 % in der U1 ausgegangen.

Bei Fragen einfach mailen.

Gruß
Daniel

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