Re: GKV oder PKV (Krankenkassenrecht)

Roland, Donnerstag, 26.01.2006, 19:24 (vor 6879 Tagen) @ Anna

Hallo,

hier ein paar Punkte, die bei der Entscheidung wichtig sind:

- das Kind kann kostenlos über den GKV-Elternteil versichert werden. Die kostenlose GKV-Familienversicherung ist nur ausgeschlossen, wenn der PKV-Elternteil mehr als der GKV-Elternteil verdient (Einkünfte laut Steuerbescheid) und beide Eltern verheiratet sind und der PKV-Elternteil über 3937,50 EUR mtl. bzw. 3562,50 EUR mtl. verdient.
Bei Änderungen in den Einkommensverhältnissen nach der Elternzeit können zum Ende der kostenlosen Familienversicherung führen (z.B. Arbeitslosigkeit des GKV-Elternteils). Wenn die kostenlose Familienversicherung (FV) nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit einer beitragspflichtigen GKV-Mitgliedschaft für ca. 120 EUR mtl. Für diese Entscheidung hat man 3 Monate Zeit. Wenn man sich für die PKV entschieden hat, kann sich erst bei Ausbildungs- oder Studienbeginn wieder umentscheiden.

- Eine kostenlose FV für den PKV-Elternteil ist während der Elternzeit ausgeschlossen. Ggf. aber in der Zeit danach.

- Ein Wechsel in die PKV nach der Elternzeit wird wegen des höheren Alters entsprechend teurer als jetzt.

Gruß

Roland


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