GK Wechsel und evtl. wieder zurück (Krankenkassenrecht)
Hallo,
bin zur Zeit bei einer GK (AOK) pflichtversichert und möchte gerne in eine andere GK wechseln. Habe jedoch gehört, dass man später nicht in die vorherige GK zurück kann, bzw. die vorherige GK die Wiederaufnahme verweigern kann. Liegt das im Ermessen der GK? Stimmt das oder hat jemand bereits Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Wäre über Erfahrungsberichte sehr dankbar.
Freundliche Grüße Sanne
Re: GK Wechsel und evtl. wieder zurück
Hallo Sanne,
solange Du einem Personenkreis angehörst, welcher sich in der GKV versichern kann, kannst Du unter Einhaltung der Kündigungsfristen ständig zwischen allen GKVn hin- und herwechseln. Keine GKV darf eine Mitgliedschaft, egal aus welchem Grunde, ablehnen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen zum Beitritt erfüllt sind.