Versicherungspflichtgrenze/Beitragsbemessungsgrenze (Krankenkassenrecht)
Hallo liebe Spezialisten,
nun habe ich schon eine Zeitlang im Forum gesucht, aber keine Antwort auf mein Problem gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen:
Wenn man z.B. 2700 Euro im Monat als Angestellter verdient (Pflichtversichert in der IKK) und nebenbei freiberuflich als Programmierer tätig ist (Einkommen zwischen 1500 und 2000 Euro), wie berechnen sich dann die Krankenkassenbeiträge?
Zählen dann beide Einkünfte zusammen, oder muss man für jede Einkunftsart bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen?
Zusatzfrage: Wenn man mit beiden Einkünften zusammen über die Pflichversicherungsgrenze liegt, kann man sich dann auch als freiwillig Versicherter anerkennen lassen und z.B. den ermäßgten Beitragssatz wählen?
Gruß, Klaus
Re: Versicherungspflichtgrenze/Beitragsbemessungsgrenze
Hallo,
entscheidend ist hierbei, ob die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Wenn die selbstständige Tätigkeit weniger als 18 Stunden pro Woche ausgeübt wird, als Selbstständiger keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt werden und die Einnahmen aus der Angestelltentätigkeit (2700 EUR) höher sind als die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit (abzüglich Betriebskosten!) (1500 - 2000 EUR), dann ist die selbstständige Tätigkeit für die Krankenkasse ohne Bedeutung. In diesem Fall werden wie bisher nur Beiträge aus der Arbeitnehmertätigkeit bezahlt.
Wenn die selbstständige Tätigkeit nicht alle Kriterien erfüllt, kommt eine Beitragseinstufung als Selbstständiger in Betracht: hier kann man je nach Krankenkasse den Beitragssatz (ohne Krankengeld, frühes oder spätes Krankengeld. Die Beiträge sind dann aber von beiden Einnahmen zu berechen (bis maximal 3562,50 EUR monatliche Einnahme). Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt dann auch. Nur die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird weiter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig getragen.
Viele Grüße
Roland
Re: Versicherungspflichtgrenze/Beitragsbemessungsgrenze
Hallo Roland,
herzlichen Dank für Deine Antwort!
Gruß, Klaus