Versicherungspflichtgrenze/Beitragsbemessungsgrenze (Krankenkassenrecht)
Hallo liebe Spezialisten,
nun habe ich schon eine Zeitlang im Forum gesucht, aber keine Antwort auf mein Problem gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen:
Wenn man z.B. 2700 Euro im Monat als Angestellter verdient (Pflichtversichert in der IKK) und nebenbei freiberuflich als Programmierer tätig ist (Einkommen zwischen 1500 und 2000 Euro), wie berechnen sich dann die Krankenkassenbeiträge?
Zählen dann beide Einkünfte zusammen, oder muss man für jede Einkunftsart bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen?
Zusatzfrage: Wenn man mit beiden Einkünften zusammen über die Pflichversicherungsgrenze liegt, kann man sich dann auch als freiwillig Versicherter anerkennen lassen und z.B. den ermäßgten Beitragssatz wählen?
Gruß, Klaus