Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? (Krankenkassenrecht)

Läppi, Dienstag, 24.01.2006, 10:36 (vor 6878 Tagen)

Viele Grüße an alle,

wegen Geschäftsaufgabe ( ehem. selbständig ) bin ich jetzt in der GKV meiner Frau familienversichert, vorher war ich in der PKV.
Da ich wieder ein Gewerbe anmelden möchte und auch in der GKV bleiben will, stellt sich die Frage, ab wann denn nun die GKV Mitgliedschaft rechtskräftig ist. Ist das überhaupt klar definiert?
Ich will nur vermeiden, daß ich mit einer Gewerbeanmeldung wieder in die PKV zurück muß.
Danke für jede Auskunft.


Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ?

Roland, Donnerstag, 26.01.2006, 18:03 (vor 6876 Tagen) @ Läppi

Hallo,

wenn man 12 Monate in der Familienversicherung war, kann man danach auch als Selbstständiger als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Wenn die 12 Monate nicht erreicht, genügen auch 24 Monate gesetzliche Krankenversicherung (Mitglied oder familienversichert) in den letzten 5 Jahren (auch mit Unterbrechungen). Das ganze ist in §9 Sozialgesetzbuch V geregelt.
Viele Grüße
Roland

Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ?

Läppi, Freitag, 10.03.2006, 00:49 (vor 6834 Tagen) @ Roland


Danke, alles klar, die 12 Monate habe ich jetzt gerade " überschritten ".

Grüße

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