Kassenwechsel nach ALG II (Krankenkassenrecht)

Simone J. @, Donnerstag, 26.01.2006, 11:53 (vor 6880 Tagen)

Hallo,

ich wurde 06/2004 arbeitslos und ging in ALG II. Bis dahin war ich bei der DAK. Ich wurde vom Arbeitsamt bei meinem Mann (Barmer) familienversichert. Nun habe ich im Dezember 2005 wieder eine Arbeit aufgenommen und soll jetzt wieder DAK versichert werden. Ist es möglich zu kündigen und zur Barmer zu wechseln? Hat in der Zeit der Arbeitslosigkeit die Mitgliedschaft geruht und wird jetzt fortgesetzt? Beginnt die Mitgliedschaft jetzt wieder bei Null (18 Monate Mindestmitgliedschaft)?

Laut Auskunft der DAK muss ich jetzt 18 Monate dort bleiben! Ich möchte zur Barmer, was kann ich machen?

Mit freundlichen Grüßen
Simone J.

Re: Kassenwechsel nach ALG II

Agion, Donnerstag, 26.01.2006, 13:07 (vor 6880 Tagen) @ Simone J.

Hi,
was hast Du für eine Leistung erhalten? ALG II gab es in 2004 nicht!

Wenn Du mehr als 18 Monate familienversichert warst hast Du bei einer neuen Versicherungspflicht auch ein neues Krankenkassenwahlrecht. Du kannst Dir also jede beliebige Kasse wählen - musst dann aber 18 Monate dort bleiben.
Wenn Du weniger als 18 Monate in der Familienversicherung warst musst Du zur vorherigen Kasse zurück. Dann beginnt aber keine neue 18-Monats-Frist. Du hast nämlich dann kein neues Kassenwahlrecht ausgeübt. Du kannst dann zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Selten, dass sich jemand zwischen BEK und DAK entscheidet :-))

Warten

Chris, Donnerstag, 02.02.2006, 11:24 (vor 6873 Tagen) @ Simone J.

Hi,

leider musst Du jetzt die 18 Monate warten, dann kannst Du wechseln. Die Auskunft der DAK ist richtig.

Tschüs
Chris.

Re: Warten

Simone J. @, Freitag, 03.02.2006, 19:53 (vor 6871 Tagen) @ Chris

Hallo Chris,

mittlerweile habe ich herrausgefunden, dass die Aussage der DAK falsch ist.

Entsprechende Informationen können beim Bundesgesundheitsamt, Spitzenverband der Kassen oder dem Bundesversicherungsamt abgefragt werden.

Die Mitgliedschaft ruht während der Zeit der Familienversicherung und wird danach wieder aufgenommen. Ist man vor der Familienversicherung schon mindestens 18 Monate versichert, kann man unter Einhaltung der Kündigungsfrist, 2 Monaten zum Monatsende, der Kasse kündigen.

Vielen Dank an alle, schönes Wochenende.
Gruß Simone J.

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