Re: freiwillig und pflicht (Krankenkassenrecht)
Hi,
peinlicher Auftritt deines Versicherungsvertreters.
Deine Lohnbuchhaltung hat Recht. Die sog. Vertrauensschutzregelung (besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze) greift bei dir nicht, weil du damals als freiwillig Versicherter nicht PKV versichert warst. Meines Wisses nach gilt die Vertrauenschutzregelung auch nur für das Jahr 2002. Nicht früher und auch nicht später.
Und selbst wenn du die Möglichkeit der PKV-Versicherung hast - nicht bei der teuren DKV....
Gruß
Tom!
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- freiwillig und pflicht -
Alex,
02.02.2006, 10:17
- Re: freiwillig und pflicht - Tom, 02.02.2006, 14:54