freiwillig und pflicht (Krankenkassenrecht)

Alex @, Donnerstag, 02.02.2006, 10:17 (vor 6869 Tagen)

Hallo

wahrscheinlich weisst jemand...

Seit 2001 bin Ich bei AOK (GKV). in 2001 war Ich als freiwillig versichert. Jetzt die Lohn liegt unter die Grenze und Ich bin pflichtversichert. Ich wollte zu PKV wechseln und habe ein Vertrag schon unterschriben. Die Man von Allianz hat mir erzaehlt, dass Ich wechseln darf, weil Ich als freiwillig in 2001 verschiert. Aber jetzt unser Lohnbuchaltung sagt mir, dass Ich nicht zu PKV wechseln darf (weil die Lohn liegt unter die Grenze).

Ich verstehe nicht wer hat die Recht :)

Re: freiwillig und pflicht

Tom, Donnerstag, 02.02.2006, 14:54 (vor 6869 Tagen) @ Alex

Hi,
peinlicher Auftritt deines Versicherungsvertreters.
Deine Lohnbuchhaltung hat Recht. Die sog. Vertrauensschutzregelung (besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze) greift bei dir nicht, weil du damals als freiwillig Versicherter nicht PKV versichert warst. Meines Wisses nach gilt die Vertrauenschutzregelung auch nur für das Jahr 2002. Nicht früher und auch nicht später.

Und selbst wenn du die Möglichkeit der PKV-Versicherung hast - nicht bei der teuren DKV....

Gruß
Tom!

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