Re: Spekulationsgewinne mit Aktien (Krankenkassenrecht)
in der satzung wir dnur festgelegt ob der auf den einkommenssteuerbescheid ausgewiesende betrag ohne abzug von werbungskosten oder mit zur beitragsberechnung herangezogen wird
in der satzung wir dnur festgelegt ob der auf den einkommenssteuerbescheid ausgewiesende betrag ohne abzug von werbungskosten oder mit zur beitragsberechnung herangezogen wird
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