Spekulationsgewinne mit Aktien (Krankenkassenrecht)
Hallo,
kann mir jemand erklären ob und wenn wie bei einer freiwilligen Versicherung Kurs- oder Spekulationsgewinne mit Aktien angerechnet werden und ob es da Unterschiede zum Steuerrecht gibt, z.B. Verlustvortrag und Halbeinkünfteverfahren. Auch habe ich gehört das die Erfassung in der Satzung der Kasse festgelegt werden muß, stimmt das und kennt jemand eine Kasse die solche Einkünfte nicht bei der Beitragsberechnung heranzieht.
Re: Spekulationsgewinne mit Aktien
in der satzung wir dnur festgelegt ob der auf den einkommenssteuerbescheid ausgewiesende betrag ohne abzug von werbungskosten oder mit zur beitragsberechnung herangezogen wird