Sonderkündigung um Beitragsnachzahlung zu umgehen (Krankenkassenrecht)

Meier @, Freitag, 03.02.2006, 16:54 (vor 6868 Tagen)

Seit August bin ich Referendar und somit Beihilfeberechtigt. Nach dem Ausscheiden aus meinem vorherigen Arbeitsverhältnis bin ich davon ausgegangen das damit auch automatisch die Versicherungspflicht beendet sei. Nachdem ich einige Angebote geprüft habe, musste ich jetzt feststellen, dass dem wohl nicht so ist - so sagen es zumindest die Mitarbeiter einer anderen GKV. Des Weiteren hätte ich damit zu rechnen, dass die bisherige GKV bei einer Kündigung mit einer Beiragszahlung an mich herantreten könnte. Diese hat nämlich seit August keine Zahlungen von mir erhalten. Dies möchte ich natürlich vermeiden.(Also möglichst keine schlafende Hunde wecken)
Meine Frage ist nun, kann die GKV wirklich eine Nachzahlung fordern?
Wenn ja, wie kann ich dies vermeiden? Ist dies durch einen Wechsel in die PKV vielleicht möglich und wie lang ist die Kündigungsdauer wenn ich in die PKV wechsel?

Gruss
Meier

Re: Sonderkündigung um Beitragsnachzahlung zu umgehen

Roland, Freitag, 10.02.2006, 19:24 (vor 6861 Tagen) @ Meier

Hallo,
wenn in der Beschäftigung vor dem Referendariat Krankenversicherungspflicht (Verdienst zwischen 401 und ca. 3500 bis 4000 EUR brutto und der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge direkt an die Krankenkasse gezahlt hat) bestanden hat, endet die Mitgliedschaft automatisch. Eine Mitgliedschaft bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist dann aber nicht möglich (häufig sogar nie mehr im ganzen Leben).
Bei einem Wechsel in die PKV gelten immer Wartezeiten, d.h. erhält in den ersten monaten trotz Beitragszahlung keine Leistungen (Die PKV verzichtet nur auf Wartezeiten, wenn man direkt vorher in der GKV war).
Am Besten geht man mit dem Angebot einer PKV zu einer großen GKV-Kasse lässt sich dort zu den Nachteilen beraten (Beiträge im Alter, Familiengründung, nicht berufstätiger Ehegatte, Hilfsmittel, Kuren). Sehr wichtig ist auch, weas nach dem Referendariat ist: Wenn man dann keine Stelle hat, endet die Beihilfe des Arbeitgebers und die PKV verdoppelt sofort ihre Beiträge (und das dann ohne Einkommen).
Gruss
Roland

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