Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Muss ich als selbständiger und freiwillig versichertes Mitglied der GKV ebenfalls den gesetzlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % zahlen?
Ich war bis 31.12.05 sozialversicherungspflichtiger Angestellter, habe mich dann selbständig gemacht und im Rahmen einer Beitragssatzerhöhung meine bisherige Kasse gekündigt und mir eine preiswertere Kasse gesucht, bei der ich als selbständiger freiwillig versichert und vorerst mit dem Mindestbeitrag eingestuft werde. Diese Kasse sendet mir nun die Annahmebestätigung und schreibt darin "Beitragssatz 13 %". Der Beitragssatz der Kasse beträgt aber nur 12,1 %. Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass zum Beitragssatz von 12,1 % der gesetzliche Zuschlag von 0,9 % hinzu kommt.
Stimmt das?
Danke und Gruß
Andre
Re: Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen?
Na, wohl einer Kasse auf den Leim gegangen, die den zusätzlichen Beitragssatz immer rausrechnet, damit es niedriger aussieht?
Grundsätzlich wurden letztes Jahr die allgemeinen Beitragssätze für alle - auch Selbständige - um 0,9%-Punkte verringert. Nur der allgemeine Satz wird zur Hälfte vom Arbeitgeber mitgetragen.
DIe 0,9% jedoch nicht. Damit wurde es für Arbeitnehmer also 0,45%-Punkte teurer.
Für Selbständige jedoch gar nicht, da diese schon vorher alles zahlen mussten und bei diesen nur letztes Jahr der Beitrag um 0,9%-Punkte gesenkt wurde und unter einem neuen Titel um 0,9%-Punkte erhöht wurde.
Bei den Selbständigen blieb alles beim Gleichen.
Außerdem sei mir eine kätzerische Frage erlaubt: Warum sollten Selbständige weniger zahlen als bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen?