studentische kv für mutterschaftsgeld (Krankenkassenrecht)

julimami, Montag, 13.02.2006, 11:50 (vor 6865 Tagen)

Hallo,
ich bin Studentin mit 400€ Mini-Job, 23, familienversichert, erwarte im Juli ein Baby. Da familienversichert, bekomme ich kein Mutterschaftsgeld. In der studentischen KV wäre das aber doch möglich, da ich dann selbst versichert wäre und auch Studentinnen mit geringem Einkommen Anrecht auf 13 € Mutterschaftsgeld pro Tag haben,oder? Dazu müsste mein Arbeitgeber mir doch eigentlich bei maximal 20 Stunden Tätigkeit pro Woche mehr als 400€ im Monat ausbezahlen?
Weiter: ich habe gelesen, dass ich mindestens 18 Monate in der Studentischen KV bleiben müsste- dann wäre ich eh fast 25 und müsste mich selbst versichern.
Sehe ich das alles richtig?

Viele Grüße,
die Julimami

Re: studentische kv für mutterschaftsgeld

Sora, Montag, 13.02.2006, 14:28 (vor 6865 Tagen) @ julimami

So ganz richtig siehst du das nicht! Leider wirfst du einige Sachen durcheinander.

Studentinnen in der Pflichtversicherung für Srudenten, sind zwar selbst Mitglied einer Krankenkasse, haben aber trotzdem keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, weil dies keine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ist. Es spielt also hier keine Rolle, dass du noch familienversichert bist.

Da du einen Minijob hast, steht dir jedoch pauschaliertes Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt zu. Die genauen Voaussetzungen sowie ein Antragsformular kannst du dir auf der Seite www.bva.de ausdrucken.

Alles Gute für dich und das Baby
Sora

Re: studentische kv für mutterschaftsgeld

Roland, Montag, 13.02.2006, 18:08 (vor 6865 Tagen) @ julimami

Hallo,

als Mitglied einer Krankenkasse erhält man max. 13 EUR täglich Mutterschaftsgeld (der Krankengeldanspruch ist hierbei nach § 200 RVO = Reichsversicherungsordnung ohne Bedeutung).
Als Familienversicherte erhält man Bundesversicherungsamt (siehe Internetseite) maximal 210 EUR für die gesamte Dauer (nicht täglich), wenn man einen Minijob hat. (§13 Mutterschutzgesetz)
Viele Grüße

Roland

Re: studentische kv für mutterschaftsgeld

Sora, Dienstag, 14.02.2006, 08:20 (vor 6864 Tagen) @ Roland

Hallo Roland,

nur Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld haben auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 200 Abs. 1 RVO). Das ist also keineswegs ohne Bedeutung!

Re: studentische kv für mutterschaftsgeld

Roland, Dienstag, 14.02.2006, 19:22 (vor 6864 Tagen) @ Sora

Hallo,

nach § 200 RVO haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie eine Beschäftigung oder Anspruch auf Krankengeld haben.
Der Gesetzestext spricht hier eindeutig von "oder".
Der krankengeldanspruch ist hier völlig egal.

Zum Nachlesen hier der Wortlaut:
Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld

Re: studentische kv für mutterschaftsgeld

julimami, Freitag, 17.02.2006, 17:48 (vor 6861 Tagen) @ Roland

Hallo nachmal,
vielen Dank für die schnellen und guten Infos. Hab mit einem Mitarbeiter der Krankenkasse gesprochen, bei der ich bisher familienversichert bin.
Der hat sich erkundigt und meint auch daß ich, wenn ich mich mindestens 6 Wochen vor der Geburt freiwillig über die studentische KV versichere, Anspruch auf die 13€ pro Tag habe.
Würde das im April in Angriff nehmen. Mein Fall scheint ja eher die Ausnahme zu sein. Soll ich mir die Zusicherung deshalb lieber nochmal schriftlich geben lassen, damit es zu Beginn der Mutterschutzfrist keine Diskussionen gibt oder reicht die bisherige Info von Seiten der Krankenkasse und der von Roland zitierte Gesetzestext?
Liebe Grüße und danke!

Re: studentische kv für mutterschaftsgeld

Roland, Freitag, 17.02.2006, 19:13 (vor 6861 Tagen) @ julimami

Hallo,

ich würde mir den Namen und das Datum des Gesprächs notieren. Wichtig ist auch, dass es die Erhöhung des Arbeitsentgelts rechtzeitig erfolgt: Sonst kann es sein, dass es nur als geringfügige Schwankung angesehen wird.
Ggf. sind vom Verdienst als Studentin noch 920 EURO jährliche Werbungskostenpauschale abzuziehen. Wenn der Verdienst dann unter 350 EUR bzw. 400 EUR liegt, entsteht keine eigenen Mitgliedschaft!!! Am besten mit der Personalabteilung und Beitragsabteilung der Krankenkasse klären!
Gruß
Roland

Re: studentische kv für mutterschaftsgeld

Sora, Montag, 20.02.2006, 08:17 (vor 6858 Tagen) @ julimami

Hallo,

so ganz astrein ist das nicht. Solange du Anspruch auf Familienversicherung hast, ist der normalerweise vorrangig vor einer eigenen Versicherung in der KV der Studenten. Da würd ich mich auch nochmal bei der Kasse rückversichern.

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