Rückwirkende Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
Ich bin von der gesetzlichen Versicherung in die private gewechselt. Bei der Beratung in der Geschäftstelle der GKV fragte ich nach der Möglichkeit meine Tochter zu Versichern. man hinterfragte nicht weiter und hat mir die freiwillige Versicherung angeboten. Nun 2,5 jahre danach stelle ich fest, dass vom ersten Tag an die Möglichkeit einer Familienversicherung über den leiblichen (geschieden) Vater bestanden hätte. Die GKV (des Vaters) hat mir die Mitgliedschaft rückwirkend bestätig. Habe ich jetzt Anspruch auf Rückzahlung der Beitrage zur freiwilligen Versicherung??
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