Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten (Krankenkassenrecht)

Bernd @, Mittwoch, 22.02.2006, 10:56 (vor 6853 Tagen)

Wer bzw. welche Einzugsstelle (Krankenkasse) ist bei privat Versicherten zuständig, für die

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MfG
Bernd

Re: Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten

Roland, Donnerstag, 23.02.2006, 19:13 (vor 6852 Tagen) @ Bernd

Einzugsstelle ist die Krankenkasse, bei der zuletzt eine gesetzliche Versicherung (Mitgliedschaft oder Familienversicherung) bestanden hat. Falls noch nie eine GKV bestanden hat, kann der Arbeitgeber sich eine Krankenkasse aussuchen. Wählbar ist jede Krankenkasse, die sich auch der Arbeitnehmer aussuchen könnte ( Bundesland des Wohn- und Arbeitsorts beachten).
MfG
Roland

Re: Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten

Bernd, Donnerstag, 23.02.2006, 19:53 (vor 6852 Tagen) @ Bernd

Vielen Dank für die Info!

MfG
Bernd

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