Re: Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten (Krankenkassenrecht)
Einzugsstelle ist die Krankenkasse, bei der zuletzt eine gesetzliche Versicherung (Mitgliedschaft oder Familienversicherung) bestanden hat. Falls noch nie eine GKV bestanden hat, kann der Arbeitgeber sich eine Krankenkasse aussuchen. Wählbar ist jede Krankenkasse, die sich auch der Arbeitnehmer aussuchen könnte ( Bundesland des Wohn- und Arbeitsorts beachten).
MfG
Roland
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- Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten -
Bernd,
22.02.2006, 10:56
- Re: Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten - Roland, 23.02.2006, 19:13
- Re: Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten - Bernd, 23.02.2006, 19:53