Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten (Krankenkassenrecht)
Wer bzw. welche Einzugsstelle (Krankenkasse) ist bei privat Versicherten zuständig, für die
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MfG
Bernd
Re: Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten
Einzugsstelle ist die Krankenkasse, bei der zuletzt eine gesetzliche Versicherung (Mitgliedschaft oder Familienversicherung) bestanden hat. Falls noch nie eine GKV bestanden hat, kann der Arbeitgeber sich eine Krankenkasse aussuchen. Wählbar ist jede Krankenkasse, die sich auch der Arbeitnehmer aussuchen könnte ( Bundesland des Wohn- und Arbeitsorts beachten).
MfG
Roland
Re: Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten
Vielen Dank für die Info!
MfG
Bernd