Beitragszuständigkeit (Einzugsstelle) bei privat Versicherten (Krankenkassenrecht)
Wer bzw. welche Einzugsstelle (Krankenkasse) ist bei privat Versicherten zuständig, für die
- U1 + U2-Beiträge
- RV-Beiträge
- AV-Beiträge ?
MfG
Bernd
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