Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)

Reiner @, Mittwoch, 22.02.2006, 19:41 (vor 6853 Tagen)

Moinsen,
ich bin gerade dabei einen "Antrag auf Haushaltshilfe" zu stellen und bei der "Bescheinigung des Arbeitgebers über unbezahlten Urlaub" hängengeblieben.
Kann mir jemand sagen wer während der Ausfallzeit meine Sozialbeiträge weiterbezahlt?
Das ist hier nirgends ersichtlich.
Wenn der Arbeitgeber das bezahlen müsste, wieso sollte er mir dann Urlaub geben?
Wenn ich das selbst machen muß habe ich einen riesen Verlust.
Aber die Krankenkasse bezahlt die Beiträge wohl nicht? Oder?
Vielen Dank

Re: Haushaltshilfe

Roland, Donnerstag, 23.02.2006, 19:05 (vor 6852 Tagen) @ Reiner

Hallo,

entscheidend ist, ob eine freiwillige oder eine Pflichtversicherung besteht. Für Pflichtversicherte bleibt die Krankenkassenmitgliedschaft für einen Zeitmonat ohne Beiträge erhalten. Danach ist man nicht mehr automatisch versichert, kann aber noch die Krankenkassenkarte benutzen (nachgehender Leistungsanspruch § 19 Sozialgesetzbuch V).
Für freiwillige Mitglieder gibt es keine eindeutige Regelung. Am besten bei der Krankenkasse erkundigen.

Re: Haushaltshilfe

Reiner @, Donnerstag, 23.02.2006, 19:33 (vor 6852 Tagen) @ Roland

Moin,
es besteht eine Pflichtversicherung bei der Deutschen BKK.
Erkundigt habe ich mich ja, oder eher probiert. Die Leute aus den Callcentern können mir keine befriedigende Antwort geben und an die bearbeitenden Sachbearbeiter kommt man ja gar nicht mehr ran.
Das einzige was ich weiß ist, das die Krankenkassenbeiträge von der Kasse selbst übernommen werden. Mir geht es aber um die Sozialversicherungen, wie Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Re: Haushaltshilfe

Shoppingqueen, Donnerstag, 23.02.2006, 20:30 (vor 6852 Tagen) @ Reiner

Hallo,

die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung verlierst Du. Solange Du aber in die Rentenversicherung noch mind. einen Tag im Monat eingezahlt hast, wird es kein fehlender Beitragsmonat. Solltest Du länger ausfallen, wäre es also nicht vekehrt den ein oder anderen Tag während der Haushaltshilfe auf eine Ersatzkraft umzuschwenken. Denn der ganze fehlende Monat macht sich am Ende (wenn wir denn noch Rente bekommen) deutlicher bemerkbar, als das reduzierte Brutto im Jahresschnitt.

LG, S.

Re: Haushaltshilfe

Sora, Freitag, 24.02.2006, 08:26 (vor 6851 Tagen) @ Shoppingqueen

Nach einem Monat unbezahltem Urlaub endet auch der Krankenversicherungsschutz. Am besten bei längerern Zeiträumen mal einen Tag bezahlten Urlaub einschieben.

Re: Haushaltshilfe

Roland, Freitag, 24.02.2006, 18:26 (vor 6851 Tagen) @ Shoppingqueen

Bezüglich der Arbeitslosenversicherung gilt folgende Regelung:Wenn in den letzten 24 Monaten 12 Monate Beiträge gezahlt wurden, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ob ggf. das Arbeitslosengeld durch unbezahlten Urlaub niedriger wird, kann ich nicht sagen.
In der Rentenversicherung kann ein fehlender Kalendermonat ggf. bei einer Altersrente negative Auswirkungen haben: vorgezogene Altersrenten sind häufig von einer bestimmten Anzahl von Beitragsmonaten abhängig. Ggf. wäre mit der Rentenversicherung zu klären, ob freiwillige Rentenversicherungsbeiträge hier helfen können. Oder man legt - wenn möglich - den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs geschickt: z.B. 02.03.06 bis 29.04.06 . Hier fehlt dann kein Beitragsmonat in der Rentenversicherung.

Re: Haushaltshilfe

Reiner @, Samstag, 25.02.2006, 21:14 (vor 6850 Tagen) @ Roland

Moin,
ihr habt mir mit den vielen Antworten sehr geholfen.
Vielen Dank.

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