Sonderkündigungsgründe/ Fristen (Krankenkassenrecht)

Nadine @, Dienstag, 28.02.2006, 08:01 (vor 6843 Tagen)

Hallo,

ich habe mich schon kreuz und quer durchs Forum gelesen, leider aber noch nicht das 100%ig zutreffende für mich gefunden.

Ich bin seit dem 08.04.05 gesetzlich kv bei der TK.

Ich würde gerne so bald wie möglich wechseln, da mir die TK voraussichtlich ein Gesundheitsprogramm bezahlt an dem ich teilnehmen möchte.

Dass man erst 18 Monate bei ein KV bleiben muss, weiß ich inzwischen.

Meine Frage ist nun: welche Möglichkeiten der Sonderkündigung gibt es?
Beitragserhöhung wäre einer, was gibt es noch?

evtl. der Eintritt in die Arbeitslosigkeit? oder ist das keine Grund?

Wenn mir denn keine andere Möglichkeit bleibt und ich fristgemäß kündigen müsste, könnte ich dann bereits ab dem 09.11.06 in eine andere KV?
Oder zählt die Kündigung 18 Monate +Frist zum übernächsten Monat? also dann frühestens zum 09.01.07?

ich hoffe ihr versteht, was ich meine und es kann mir einer eine Atwort darauf geben.

ich würde gern so bald wie möglich wechseln, weil mir die Zeit davon läuft...

danke für eine Antwort!


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