Beitragsnachforderungen BKK (Krankenkassenrecht)

Thomas, Dienstag, 28.02.2006, 12:37 (vor 6843 Tagen)

Ich (seit 14J. Selbstständig) hatte vor 4 Jahren die gesetzliche Kasse gekündigt, um in die private KK zu wechseln, da ich über der Bemessungsgrenze lag. Daraufhin fragte die BKK nach dem Grund der Kündigung. Ich nannte den Fakt, dass ich den größten Teil meiner Einnahmen erst zum Jahresende erhalte. Die BKK bot mir dann eine Senkung der Beiträge auf den Mindestbetrag an. Das ganze unter Vorbehalt. Ich teilte der BKK daraufhin schriftlich mit, dass meine Einkünfte weiterhin über der Bemessungsgrenze liegen werden und zog meine Kündigung zurück.

In den darauf folgenden 2 Jahren wollte die BKK keine Einkommensnachweise von mir sehen (wozu auch, denn ich lag schon mit dem letzten Bescheid, den die BKK hatte, über der Bemessungsgrenze). Meine Beiträge blieben weiter auf den Mindestsatz gesenkt.

Ein halbes Jahr später kam dann plötzlich die Einkommensabfrage für die 3 letzten Jahre (rückwirkend).

Ich teilte mit, dass ich über der Bemessungsgrenze liege.
Dann kam die Nachforderung der Beiträge für die Zeit ab der Beitragssenkung.

Ich habe das Geld erstmal unter Vorbehalt gezahlt und Einspruch eingelegt. Der Einspruch wurde von der BKK abgewiesen.


Nun meine Fragen:

Kann eine Kasse den Beitrag einfach auf das Minimum senken, obwohl ihr bekannt ist, dass der Beitragsszahler soviel verdient, dass er den Höchstsatz zahlen müsste?

Ist es zulässig, dass man erst nach 2,5 Jahren einen Einkommensnachweis anfordert. Muss das nicht jedes Jahr erfolgen?

Ist es zulässig, dass die Beiträge unter diesen Umständen einfach für 3 Jahre rückwirkend gefordert wurden (Verjährungsfrist 4Jahre ist mir bekannt)?

Macht es einen Sinn, beim Sozialgericht Klage einzureichen? Und wenn es nur wegen der Verzögerungstaktik der BKK ist?

Vielen Dank im Voraus

Re: Beitragsnachforderungen BKK

Shoppingqueen, Donnerstag, 02.03.2006, 20:27 (vor 6841 Tagen) @ Thomas

Hallo,
naja, die Einstufung unter Vorbehalt hätte stutzig machen müssen...Da zeigt sich doch, dass man sich am besten alles schriftlich geben läßt.
Weisst Du noch den Namen von dem Mitarbeiter, der Dir den Deal angeboten hat? Wenn ja, schreib den Vorstand an, meckere und nenne den Namen. Vielleicht kommt man Dir entgegen. Rechtlich gesehen musst Du nachzahlen. Alle Jahre.

LG, S.

Re: Beitragsnachforderungen BKK

Thomas, Freitag, 03.03.2006, 08:50 (vor 6840 Tagen) @ Shoppingqueen

Danke für die Info.
Ich habe alles komplett schriftlich. Auch die Namen des Mitarbeiters. Die Kasse hat den Schriftwechsel auch. Die Sache ging schon bis zum Vorstand.

Mir geht es einfach um den Fakt, dass es preiswertere Kassen gegeben hätte. Ich habe jetzt natürlich in eine andere gesetzl. Kasse gewechselt und zahle 40€ weniger im Monat. Das sind in 2 J. schon 1000€. Es gab auch schon damals preiswertere Kassen.

Ich möchte eigentlich nur diese Differenz zurück haben. Denn ich wäre beim Maxbeitrag nie bei dieser Kasse geblieben.

Gruss Thomas

Re: Beitragsnachforderungen BKK

Shoppingqueen, Freitag, 03.03.2006, 16:18 (vor 6840 Tagen) @ Thomas

Hallo,

kannst ja drohen die Kasse entsprechend bei ciao.de zu beschreiben. Schlechte Presse kann keiner gebrauchen...

LG, S.

Re: Beitragsnachforderungen BKK

Jan, Freitag, 03.03.2006, 23:21 (vor 6840 Tagen) @ Shoppingqueen

Das wird wohl leider kaum passieren, weil spätestens bei einer BVA-Prüfung müssten Beiträge wieder voll (entsprechend) des Beitragssatzes eingezogen werden :)

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