Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung (Krankenkassenrecht)

Amidala, Montag, 06.03.2006, 18:54 (vor 6840 Tagen)

Hallo,

ich bin bis jetzt bei meinem Mann Familienversichert. Jetzt werde ich selber arbeiten und muss mich damit Pflichtverscihern.
1. Bin ich als Familienversicherte auch an Kündigungsfrist bzw. die Kasse gebunden (18 Monatsfrist), oder gilt das nur für meinen Mann? Mein Mann ist schon viel länger Mitglied.

2. Ich bin dort seit 15 Monaten Mitglied.
Kann ich jetzt schon zum ende des 18. Mitgliedsmonats kündigen?

Re: Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung

reformstau, Dienstag, 07.03.2006, 07:48 (vor 6840 Tagen) @ Amidala

Eine Familienversicherung ist keine Mitgliedschaft. Somit unterliegen Sie auch nicht der Bindewirkung und können grundsätzlich mit Eintritt der Versicherungspflicht eine Kasse frei wählen. Voraussetzung: Sie waren in den letzten 18 Monaten vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht selbst Mitglied (nicht Familienversicherung) einer Kasse. Dann müssen Sie nämlich dort angemeldet werden (und könnten erst nach dem Mitgliedschaftsbeginn unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen).

Re: Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung

Amidala, Dienstag, 07.03.2006, 18:39 (vor 6840 Tagen) @ reformstau

Das dachte ich mir schon, aber man weiß es ja nicht.... Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Re: Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung

Rudolf @, Samstag, 18.03.2006, 16:34 (vor 6829 Tagen) @ reformstau

Hallo "reformstau"
möchte gern mit Dir mal über Familienversicherung, vor allem über die Prüfung deren Ende telefoniren.
Wenn Du einverstanden bist, bitte Mail, ich sende Rufnummer, oder teile gleich Deine mit, ich mache kein Unfug damit.
Mein Problem u. A., durch Unfall rechte Hand, bin ich mit schreiben nicht so gut.
mfg
.

Re: Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung

reformstau, Montag, 20.03.2006, 12:20 (vor 6827 Tagen) @ Rudolf

Hallo Rudolf,

Bitte nicht enttäuscht sein, aber ich möchte das nicht.
Muss jetzt auch ganz ehrlich sagen, dass ich in Punkto Familienversicherung kein besonderer Experte bin - kenn mich in erster Linie beim Kassenwahlrecht gut aus.

Bin aber davon überzeugt, dass eine gute Krankenkasse immer korrekte und verständliche Auskünfte geben können sollte - im Zweifelsfall einfach bei mehreren Kassen erkundigen.

Gruß reformstau


Re: Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung

Rudolf @, Montag, 20.03.2006, 12:44 (vor 6827 Tagen) @ reformstau

Bisher schade, deine Reaktion, aber anscheinend geht es genau um dein Gebiet.
§ 14 SGB I und § 175 SGB V
Leider habe ich wohl die beschissenste GKV die da gibt, am Hals, welche mich nicht aus deren Familienversicherung herauslassen will
und mir damit die heibeiführung der Bindungswirkung bisher verhindert.

mfg

Rudolf

Re: Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung

reformstau, Dienstag, 21.03.2006, 17:01 (vor 6826 Tagen) @ Rudolf

Tut mir leid.
Allerdings verstehe ich die letzten Ausage nicht. Die Familienversicherung ist keine Mitgliedschaft und darum hat der § 175 gar nichts damit zu tun. Familienversicherung ist immer an die Mitgliedschaft des Mitglieds gebunden, bei dem man mitversichert ist. Mit Ausnahme von Kindern, welche ein Wahlrecht zwischen einer Famiversicherung pro Elternteil haben, gib es da kein Wahlrecht. Die Kasse kann also niemand aus der Familienversicherung herauslassen.

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