Kostenerstattung für indizierte Implantatsversorgung (Krankenkassenrecht)

Renate Wenner @, Montag, 13.03.2006, 20:04 (vor 6833 Tagen)

Ich bin bei der DBV Winterthur versichert und habe über das
letzte 3/4 Jahr versucht, die Kosten für eine zahnärztlich indizierte Implantatsversorgung zurückerstattet zu bekommen.
Dies mit mässigem Erfolg. Mir sind im Ganzen bei einem Tarif
Vision 1 (der beileibe nicht billig ist: 531 EUR/Monat) mit 80% Erstattung im Endeffekt 23% der Kosten erstattet worden. Mir wurde auch gleich ein Scheck zugesandt. Nun meine Frage: wenn ich diese Kostenerstattung anfechten möchte, wie sollte ich mich bezüglich des mir übersandten Schecks verhalten. Muss ich diesen zurückschicken?

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