Bindefrist (Krankenkassenrecht)
Ich möchte gerne wissen, ob die Bindefrist in folgendem Fall gilt: Ich war vom 01.11.2005 - 31.12.2005 Mitglied der AOK Westfalen-Lippe. Vorher und nachher familienverischert. Zum 01.05.06 nehme ich eine versicherungspflichtige Beschätigung auf. Allerdings in Bayern. Muss ich mir also in Bayern eine AOK suchen, oder kann ich in irgendeine BKK bzw. IKK?