Re: Bindefrist (Krankenkassenrecht)

Roland, Mittwoch, 22.03.2006, 18:25 (vor 6824 Tagen) @ Claus

Hallo,
die Bindungswirkung gilt auch noch am 01.05.2006. Außer du hast bereits eine Kündigungsbestätigung der AOK (keine Bestätigung über das Ende der Mitgliedschaft).
Wenn in den 18 Monaten vor dem 01.11.05 keine Mitgliedschaft bei der AOK bestanden hat, gilt die Bindungswirkung bis zum 30.04.07.
Wenn bereits am 01.05.04 eine Mitgliedschaft bestanden hat, kann die Mitgliedschaft bei der AOK am 02.05.06 zum 31.07.06 gekündigt werden.


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