Bindefrist (Krankenkassenrecht)

Claus @, Samstag, 18.03.2006, 17:37 (vor 6828 Tagen)

Ich möchte gerne wissen, ob die Bindefrist in folgendem Fall gilt: Ich war vom 01.11.2005 - 31.12.2005 Mitglied der AOK Westfalen-Lippe. Vorher und nachher familienverischert. Zum 01.05.06 nehme ich eine versicherungspflichtige Beschätigung auf. Allerdings in Bayern. Muss ich mir also in Bayern eine AOK suchen, oder kann ich in irgendeine BKK bzw. IKK?

Re: Bindefrist

Nicki @, Sonntag, 19.03.2006, 10:19 (vor 6828 Tagen) @ Claus

Ja das ist Pech für die AOK. Du kannst jetzt frei eine KK wählen. Die Bindefrist gilt hier nicht.

Re: Bindefrist

Sora, Montag, 20.03.2006, 08:11 (vor 6827 Tagen) @ Nicki

Selbstverständlich gilt die Bindefrist! Die AOK Westfalen-Lippe ist zuständig. Innerhalb des AOK-Systems kann jedoch gewechselt werden.

Re: Bindefrist

Roland, Mittwoch, 22.03.2006, 18:25 (vor 6824 Tagen) @ Claus

Hallo,
die Bindungswirkung gilt auch noch am 01.05.2006. Außer du hast bereits eine Kündigungsbestätigung der AOK (keine Bestätigung über das Ende der Mitgliedschaft).
Wenn in den 18 Monaten vor dem 01.11.05 keine Mitgliedschaft bei der AOK bestanden hat, gilt die Bindungswirkung bis zum 30.04.07.
Wenn bereits am 01.05.04 eine Mitgliedschaft bestanden hat, kann die Mitgliedschaft bei der AOK am 02.05.06 zum 31.07.06 gekündigt werden.

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