Re: Wechsel in die Private nach Künstlersozialkasse (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nach der privaten KV tritt wieder die Versicherung in der Künstlersozialkasse (KSK) ein. Hier gibt es einige Ausnahmen, bei denen keine Versicherung als Künstler greift
(§1 -7 Künstlersozialversicherungsgesetz):
- die jährlichen Einnahmen werden vorauss. unter 3900 Euro liegen
- das 65. Lebensjahr ist bereits vollendet
- es wird (auch) eine selbstständige nicht-künstlerische Tätigkeit ausgeübt.
Wegen der grundsätzlichen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater KV solltest du auf jeden Fall mit deiner jetzigen Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Häufig berät dich die Krankenkasse zu dem konkreten Vertragsangebot der PKV. Es gibt viele Leistungen, die die PKV nicht bezahlt, und viele andere Punkte, die sich später nicht mehr rückgängig machen lassen (Versicherung für Angehörige, Arbeitslosigkeit, Beiträge im Alter). Du hast nichts zu verlieren und kannst nur gewinnen.
Gruß
Roland
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- Wechsel in die Private nach Künstlersozialkasse -
Chris,
24.03.2006, 15:30
- Re: Wechsel in die Private nach Künstlersozialkasse - Roland, 24.03.2006, 17:51