Wechsel in die Private nach Künstlersozialkasse (Krankenkassenrecht)
Hallo,
bislang war ich als freiberuflich künstlerisch Tätiger über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert. Demnächst werde ich erstmals angestellt sein und liege mit meinem Einkommen über der Beitragsbemessungs-Höchstgrenze, müsste also die Höchstsätze der gesetzlichen Kranken, Pflege- und rentenversicherung bezahlen, was beim Vergleich mit der privaten KV keinen Sinn macht.
Allerdings weiß ich nicht, ob und wann ich vielleicht wieder freiberuflich Tätiger (Künstler) bin. Dann entfiele ja der Zuschuß des Arbeitgebers und ich wäre vom Goodwill der Künstlersozialkasse abhängig, inwieweit sie Kosten anteilig übernimmt. Ausserdem zahle ich privat versichert immer denselben Beitrag, egal wie viel (oder wenig) ich verdiene.
Kann ich nach der Angestellten-Tätigkeit wieder in die gesetzliche KV wechseln? Wer weiss Rat?
Gruß
Chris
Re: Wechsel in die Private nach Künstlersozialkasse
Hallo,
nach der privaten KV tritt wieder die Versicherung in der Künstlersozialkasse (KSK) ein. Hier gibt es einige Ausnahmen, bei denen keine Versicherung als Künstler greift
(§1 -7 Künstlersozialversicherungsgesetz):
- die jährlichen Einnahmen werden vorauss. unter 3900 Euro liegen
- das 65. Lebensjahr ist bereits vollendet
- es wird (auch) eine selbstständige nicht-künstlerische Tätigkeit ausgeübt.
Wegen der grundsätzlichen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater KV solltest du auf jeden Fall mit deiner jetzigen Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Häufig berät dich die Krankenkasse zu dem konkreten Vertragsangebot der PKV. Es gibt viele Leistungen, die die PKV nicht bezahlt, und viele andere Punkte, die sich später nicht mehr rückgängig machen lassen (Versicherung für Angehörige, Arbeitslosigkeit, Beiträge im Alter). Du hast nichts zu verlieren und kannst nur gewinnen.
Gruß
Roland