Schwieriger Fall! (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Mein Fall scheint verzwickt:
01.01.01 - 31.12.03: gesetzlich pflichtversichert bei einer BKK
01.01.04 - 15.05.05: freiwillig gesetzlich versichert bei gleicher BKK
Zum 15.05.05 wurde mir von der BKK gekündigt über § 191 Nr. 3 SGB V
Seit März bin ich AlG2-Empfänger und damit wieder pflichtversichert. Keine KK nimmt mich an mit dem Verweis auf die 18-monatige Bindungsfrist.
Kann mir das jemand erklären?
Danke Fritz