Schwieriger Fall! (Krankenkassenrecht)

Fritz ohne KK, Mittwoch, 05.04.2006, 16:51 (vor 6807 Tagen)

Hallo!

Mein Fall scheint verzwickt:

01.01.01 - 31.12.03: gesetzlich pflichtversichert bei einer BKK
01.01.04 - 15.05.05: freiwillig gesetzlich versichert bei gleicher BKK

Zum 15.05.05 wurde mir von der BKK gekündigt über § 191 Nr. 3 SGB V

Seit März bin ich AlG2-Empfänger und damit wieder pflichtversichert. Keine KK nimmt mich an mit dem Verweis auf die 18-monatige Bindungsfrist.

Kann mir das jemand erklären?

Danke Fritz

Re: Schwieriger Fall!

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 05.04.2006, 18:46 (vor 6807 Tagen) @ Fritz ohne KK

Haben Sie bei der BKK ihre Beiträge lückenlos bezahlt (sobald ein freiwillig Versicherter 2 Monatsbeiträge nicht bezahlt hat - auch wenn es sich um 2 nicht aufeinander folgende Monate handelt, hat die Krankenkasse ein Kündigungsrecht mit der Folge, dass Sie von keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr angenommen werden).

Gruß
Elgin

Re: Schwieriger Fall!

Fritz ohne KK, Mittwoch, 05.04.2006, 19:13 (vor 6807 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo

Text des § 191 SGB V:

Die freiwillige Mitgliedschaft endet

1. ...
2. ...
3. mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden, ...

Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist das Mitglied insbesondere darauf hinzuweisen, dass nach dem Ende der Mitgliedschaft eine freiwillige Versicherung auch bei einer anderen Krankenkasse ausgeschlossen ist ...

Deshalb haben Sie natürlich recht, aber mit AlGII bin ich wieder gesetzlich pflichtversichert, nicht freiwillig gesetzlich versichert.

Fritz


Re: Schwieriger Fall!

Shoppingqueen, Mittwoch, 05.04.2006, 20:39 (vor 6807 Tagen) @ Fritz ohne KK

Hallo,

die BKK muss Dich wieder nehmen (Bindzungsfrist), dann kannst Du aber wechseln.
Droh mit dem Landes- onder Bundesversicherungsamt.

LG, S.

Re: Schwieriger Fall!

Sora, Donnerstag, 06.04.2006, 09:07 (vor 6806 Tagen) @ Elgin Fischbach

Sobald eine Pflichtversicherung eintritt ist natürlich auch eine gesetzliche Kasse zur Aufnahme verpflichtet. Da bis 15.05.05 eine Mitgliedschaft bei einer BKK bestanden hat, ist diese BKK auf jeden Fall zuständig! Eine andere Kasse darf die Mitgliedschaft nicht eröffnen.

Re: Schwieriger Fall!

Fritz ohne KK, Donnerstag, 06.04.2006, 10:24 (vor 6806 Tagen) @ Sora

@ Sora

Das ist genau mein Fall! Ich gehe ja auch gern in die alte BKK zurück, kein Problem. Mich interessiert nur, auf welchen § SGB oder welches Rundschreiben des BVA stützen sich die anderen Kassen? Keine Sachbearbeiterin konnte mir verläßlich Auskunft geben. Die sagen alle nur NEIN aber wissen nicht genau warum. Ziemliches rumgeeiere überall.

Danke Fritz


Re: Schwieriger Fall!

Sora, Donnerstag, 06.04.2006, 11:44 (vor 6806 Tagen) @ Fritz ohne KK

Hallo Fritz,

das steht im §175 SGB V Abs. 2: 1 Die gewählte Krankenkasse hat nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. 2 Hat innerhalb der letzten 18 Monate vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse bestanden, kann die Mitgliedsbescheinigung nur ausgestellt werden, wenn die Kündigungsbestätigung nach Absatz 4 Satz 3 vorgelegt wird.

Da du bei deiner BKK nicht selbst gekündigt hast, hast du keine Kündigungsbestätigung. Folglich hast du kein Wahlrecht und die BKK ist wieder zuständig. Du brauchst ja auch nicht alle möglichen Kassen anzufragen, sondern musst dich einfach nur mit deiner alten Kasse in Verbindung setzen.
Aber wenn du zu dem NEIN auch noch den passenden § brauchst, hast du ihn ja jetzt.

Re: Schwieriger Fall!

Fritz ohne KK, Donnerstag, 06.04.2006, 13:38 (vor 6806 Tagen) @ Sora

Hallo Sora!

Danke! Das ist endlich die deutliche und klare Aussage mit eindeutigem Bezug, die ich mir von den SB der KKs gewünscht hätte. Es kann so einfach sein. Der § 175 ist mir ja auch schon aufgefallen. Nach dem Wischiwaschi der SB war ich aber nicht sicher ob ich ihn so deuten kann.

Leider habe ich ein großes Mißtrauen gegenüber SB jeglicher Institutionen, welches auch regelmäßig bestätigt wird, so daß ich mich immer gerne über die Grundlagen ihrer Entscheidungen selbst informiere.

Du hast mir sehr geholfen. Danke!

Fritz bald mit KK

Re: Schwieriger Fall!

Daniel @, Freitag, 07.04.2006, 07:32 (vor 6805 Tagen) @ Fritz ohne KK

Hallo Fritz,

und in diesem Fall kannst Du sehen, dass sich die
Beratung bei den einzelnen Kassen unterscheidet.

Es gibt also doch noch Unterschiede zwischen den
Krankenkassen.

Daniel


Re: Schwieriger Fall!

petra @, Mittwoch, 25.10.2006, 02:40 (vor 6605 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo Elgin,
ich klinke mich hier ein, da ich mich hier nun doch verunsichert fühle:
Wir haben eine uns unerklärlich überhöhte Beitragsabbuchung als freiwillig Versicherter stornieren lassen, da wir unserer GKV schon vor einem Jahr mitgeteilt hatten, Beitragserhöhungen per Bescheid im voraus angekündigt haben zu wollen.
Gilt dies nun als 1. nicht bezahlter Beitrag?
So etwas lief, glaube ich vor etwa 1 Jahr auch schon, dann wäre dies nun sogar schon der 2. Fall.
Müsssen wir nun einen Rausschmiss befürchten?

Re: Schwieriger Fall!

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 25.10.2006, 11:38 (vor 6604 Tagen) @ petra

Wir haben eine uns unerklärlich überhöhte Beitragsabbuchung als freiwillig Versicherter stornieren lassen, da wir unserer GKV schon vor einem Jahr mitgeteilt hatten, Beitragserhöhungen per Bescheid im voraus angekündigt haben zu wollen.

Gilt dies nun als 1. nicht bezahlter Beitrag?
Ja, denn bekanntlich sind gesetzliche Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, Erhöhungen ihrer Beitragssätze im Vorfeld bekannt zu geben - weshalb viele Betroffene davon erst auf ihrer nächsten Gehaltsabrechnung erfahren. Mein Tipp: Schau" mal auf der Homepage der Krankenkasse nach den aktuell dort bekannt gegebenen Beitragssätzen. Sind sie höher als bisher, weißt Du, wo der erhöhte Beitrag herkommt - ganz legal ohne vorherige Ankündigung.

So etwas lief, glaube ich vor etwa 1 Jahr auch schon, dann wäre dies nun sogar schon der 2. Fall.

Müsssen wir nun einen Rausschmiss befürchten?
Falls die Beiträge für zwei aufeinander folgende Monate nicht entrichtet wurden: Ja.

Gruß
Elgin

Re: Schwieriger Fall!

petra @, Donnerstag, 23.11.2006, 01:57 (vor 6576 Tagen) @ Elgin Fischbach

DAnke sehr für diese Abklärung. Mal sehen, was die Website hergibt. Und ich hoffe, dass die Sachbearbeiter kulant sind.

Danke nochmals

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