illegal in der Familienversicherung? (Krankenkassenrecht)

Anni, Samstag, 08.04.2006, 14:25 (vor 6804 Tagen)

folgender Fall: bin seit immer schon in bei meiner Mutter familienversichert, mein vater hat sich vor 5 jahren selbstständig gemacht, und liegt seit dem über der grenze, in der ich mich eigendlich auch privat versichern müsste, meine mutter bekam auch jedes jahr ein schreiben von der gkv, in der sie angab, dass mein vater privat versichert ist, einen steuerbescheid wolltensie bisher nicht - jetzt aber verlangen sie diesen -
1. was sind die konsequenzen? muss ich nun beiträge für die letzten 5 jahre zurückzahlen? oder weisen sie mich einfach nur darauf hin, dass ich ab sofort nicht mehr familienversichert bleiben kann?
2.wie lange ist die übergangsfrist (bis wann muss ich mir eine private versicherung gesucht haben) -
3.ist es günstiger mir eine eigene pkv zu suchen, oder mich bei meinem vater privat mitversichern zu lassen?(bin 22 jahre alt und habe noch 3 jahre studium vor mir)

danke schonmal für die hilfe!

Re: illegal in der Familienversicherung?

Thomas, Samstag, 08.04.2006, 15:10 (vor 6804 Tagen) @ Anni

Eine Beitragsrückzahlung kommt in Betracht. Im Sozialrecht verjähren Ansprüche erst nach 4 Jahren, nach BGB nach 2 Jahren. In der Realität ist so etwas oft Ermessensache der Sachbearbeiter, da hier auch ein Verwaltungsfehler Ihrer GKV vorlag.

Da Sie als Studentin pflichtversichert sind, bleiben Sie versichert. Es entsteht also kein Rausschmiss aus der GKV.

Ihre Überlegung, in die PKV zu gehen, um eine Nachzahlung zu vermeiden ist mit Verlaub abwegig. Die Pflicht zur Nachzahlung für die Vergangenheit ist unabhängig von der Versicherung der Zukunft.

Ferner ist eine PKV auch im Studententarif für Sie als Frau sehr teuer aufgrund des Schwangerschaftsrisikos (ca. 150 bis 200 Euro je nach Leistung/Tarif/Gesellschaft).

Re: illegal in der Familienversicherung?

Anni, Samstag, 08.04.2006, 15:43 (vor 6804 Tagen) @ Thomas

ich dachte, ich müsste mich dann bei dem Elternteil versichern, dass das höchste Einkommen hat? - Ich kann also auch in der GKV bleiben und müsste eben nun 52 Euro pro Monat als Studentin bezahlen, plus eventuell 52Euro mal 48 Monate nachzahlen?
Wissen Sie, ob die Beitragsrückzahlung das gängige Verfahren ist, oder nehmen Sie dies lediglich an? - schließlich wurden die Angaben ja immer korrekt gemacht - das nie eine nachfrage kam bzw. ein Nachweis verlangt wurde ist ja nicht die Schuld meiner Mutter - sonst wäre das ja auch nicht 5 Jahre so gelaufen.

Re: illegal in der Familienversicherung?

Thomas, Sonntag, 09.04.2006, 01:14 (vor 6804 Tagen) @ Anni

Genau, sonst hätten Sie 5 Jahre lang Beiträge bezahlt. Es gelten die besagten Verjährungsfristen. An diesen wird sich Ihre GKV orientieren.

Aus Ihrer Darstellung ging ich davon aus, dass Ihr Vater immer mehr verdient hat als Ihre Mutter. Sollte dies in den ersten Jahren durch Abschreibungen usw. nicht der Fall sein, müssen Sie natürlich auch nicht nachzahlen.

Wenn Ihre GKV die Beiträge nur für das letzte Jahr verlangt, dann müssen Sie sich ja nicht beschweren. Im Krankenkassenbereich handhabt das jede GKV anders, ob Sie eine Maximalforderung stellt oder nicht.

Re: illegal in der Familienversicherung?

Thomas, Sonntag, 09.04.2006, 01:20 (vor 6804 Tagen) @ Thomas

Nochmal eine kleine Anmerkung:

Hier dreht es sich nicht um Schuld. Es kann ja wohl nicht davon ausgegangen werden, dass Sie sich von der Versicherungspflicht hätten befreien lassen und dann unversichert als Studentin vor sich hingelebt hätten. Also zahlen hätten Sie so oder so müssen, aufgrund von VersicherungsPFLICHT!

Deshalb haben Sie sogar einen Zinsgewinn. Diesen kann Ihnen nun niemand in Rechnung stellen, da es nicht Ihre Schuld war - schließlich waren Sie ja "ahnungslos".

Rückforderung von Familienversicherungsbeiträgen

michael, Donnerstag, 26.10.2006, 07:38 (vor 6603 Tagen) @ Anni

Hallo,

seit 3,5 Jahren ist mein Sohn bei meiner Frau familienversichert. Vor 3,5 Jahren haben wir
in einem Fragebogen der BKK wahrheitsgemäß angegeben, daß ich privat versichert bin und ein Jahreseinkommen
damals von 45.000 € hatte. Dies wurde versehentlich von mir
in die Spalte Monatseinkommen eingetragen.
Wir erhielten jedoch darauf die Versichertenkarte für meinen
Sohn.
Nun war erstmals wieder ein Fragebogen auszufüllen und die Einkommenssteuerbescheide für 03 bis 05 an die Bkk zu senden, wonach die BKK nun die Rückversicherung und Rückerstattung der Beiträge für die letzten 3,5 Jahre meines Sohnes fordert.
Muss dies so akzeptiert werden, oder ist hier ein Vergleich angemessen, mit dem Hinweis eines Verwaltungsfehlers?

Re: Rückforderung von Familienversicherungsbeiträgen

Michael @, Donnerstag, 13.11.2008, 12:49 (vor 5854 Tagen) @ michael

Hallo Michael, kann ich noch eine Frage zu dem Thema stellen?

Gruss
Michael

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