Auszahlschein fürs Krankengeld (Krankenkassenrecht)

Eschborn @, Dienstag, 11.04.2006, 14:54 (vor 6805 Tagen)

Welche rechtliche Regelung schreibt eigentlich vor, dass Krankenkassen, erst nachdem sie einen ausgefüllten Auszahlschein erhalten hat, das Krankengeld auszahlen dürfen?

Hintergrund:
mein behandelnder Arzt will den Auszahlschein nur gegen neue Praxis Gebühr ausfüllen, da mittlerweile ein neues Quartal angefangen hat. Meine Bandlung ist aber schon im letzten Quartal abgeschlossen worden. Außerdem hat meine KK den Auszahlschein so zu geschickt (am 28.03), dass ich ihn nicht mehr rechtzeitig im letzten Quartal unterschreiben lassen konnte.

Re: Auszahlschein fürs Krankengeld

Agion, Dienstag, 11.04.2006, 18:10 (vor 6805 Tagen) @ Eschborn

Hi,

KG wird halt nur gezahlt, wenn der Arzt bestätigt, dass weiterhin AU vorliegt. Diese Bestätigung muss aktuell sein. Der Auszahlschein ist bei lfd. KG-Bezug der einzige, aktuelle Nachweis über den Fortbestand der AU - gelbe Scheine gibt es ja nicht mehr. Somit kann halt nur darauf gezahlt werden.

Nachzulesen in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (wenn das noch so heißt).

Wenn Du weiterhin AU bist musst Du doch sowieso dieses Quartal noch mal zur Behandlung?? Dann macht es doch nichts, wenn Du die Praxisgebühr schon jetzt zahlst.

Re: Auszahlschein fürs Krankengeld

Eschborn, Mittwoch, 12.04.2006, 11:53 (vor 6804 Tagen) @ Agion

Hi Agion,

danke erstmal für die Antwort.

Die AU bestand schon vor Quartalsende nicht mehr.

Der Anspruch auf Krankengeld entstand nicht wegen der Dauer meiner AU (Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber nur für die ersten 6 Wochen einer AU), sondern wegen AU in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnis. Deshalb endete der Anspruch auf KG auch schon VOR Ende der AU.

Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien des "Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen" habe ich nur in der "Fassung vom 01.12.2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 61 (S. 6501) vom 27.03.2004 in Kraft getreten am 1. Januar" gefunden. Ist das die aktuellste?

Re: Auszahlschein fürs Krankengeld

Janni, Donnerstag, 13.04.2006, 17:46 (vor 6803 Tagen) @ Eschborn

Der Arzt kann für die Leistung des Ausfüllens des Zahlscheins im neuen Quartal nochmals 10 EUR von dir verlangen. Es ist unrelevant, ob die Erkrankung noch im alten Quartal bestand. Die ärztliche Leistung erbringt er im aktuellen Quartal. Und wenn du noch keine Praxisgebühr bezahlt hast, mußt es eben machen. Kein Zahlschein = keine Krankengeld-Auszahlung. Hast du denn das Krankengeld zeitnah beantragt oder erst nachdem du auf der Lohnabrechnung die Kürzung deines Lohnes entdeckt hast. Krankengeld ist eine Antragsleistung. Es wird nicht automatisch gezahlt.

Re: Auszahlschein fürs Krankengeld

Sascha, Dienstag, 18.04.2006, 21:11 (vor 6798 Tagen) @ Eschborn

Hi.

Versuche mal, bei Deiner Krankenkasse anzurufen und zu vereinbaren, dass der Arzt den Zahlschein gar nicht mehr ausfüllen zu braucht, sondern nur Du Deine Erklärung ausfüllen und unterschreiben musst. Weil die AU-Bescheinigungen liegen ja der Krankenkasse schon komplett vor. Sparst Du Dir die 10 €.

Gruß
Sascha ( nicht der aus dem FORUM 1)

Re: Auszahlschein fürs Krankengeld

Andrea Schott @, Freitag, 20.03.2009, 09:21 (vor 5731 Tagen) @ Eschborn

wo bekommt man den Auszahlschein
oder wird der zu geschickt

Re: Auszahlschein fürs Krankengeld

Czauderna, Freitag, 20.03.2009, 12:37 (vor 5731 Tagen) @ Andrea Schott

Hallo,
mit dem Bewilligungsschreiben über den Beginn und die Höhe des Krankengeldes werden in der Regel zwei oder drei Auszahlscheine beigefügt.
Auch auf dem Auszahlschein selbst kann man durch ankreuzen weitere Scheine anfordern - ansonsten eben direkt bei der Kasse.
Gruß
Czauderna

Re: Auszahlschein fürs Krankengeld

Mike Lange @, Dienstag, 23.02.2010, 14:00 (vor 5391 Tagen) @ Eschborn

Hallo,
ich hatte meinen letzten Auszahlschein von meinem behandelten Arzt am 11.02.10 erhalten.
Darauf war Vermerkt:
Noch arbeitsunfähig: Ja
Noch behandlungsbedürftig: Ja

Nun war ich heute dort, da ich eine Sprechstunde hatte. Da sagte mein Arzt, er könne mich nicht länger Arbeitsunfähig schreiben.
Er wollte mir aber auch keine Überweisung zu einem anderen Arzt ausstellen. Ebenso gab er mir auch keinen Auszahlschein mehr mit, aus welchem hervorgeht, dass ich nun arbeitsfähig bin, ggf voraussichtlich bis ....
Sowie nicht mehr behandlungsbedürftig sei.
Auch eine Bescheinigung meines heutigen Besuches bei Ihm habe ich nicht erhalten.

Was kann ich nun tun??

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