Rücknahme Kündigung Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Caro, Montag, 05.04.2010, 14:58 (vor 5350 Tagen)

Hallo zusammen, ich habe mal folgene Frage: Ich habe vor ca. 3 Wochen bei meiner Krankenkasse der BKK Gesundheit gekündigt. Allerdings habe ich bis heute noch keine Kündigungsbestätigung erhalten. Nun ist mir aufgefallen, dass die Leistungen bei meiner alten Krankenkasse eigentlich doch viel besser sind, auch was die Erreichbarkeit angeht. Daher möchte ich gerne meine Kündigung zurücknehmen. Wie funktioniert das nun? Muss ich warten bis ich ein Schreiben von meiner alten Krankenkasse erhalte und dann der Kündigung widersprechen. Und was passiert mit der Mitgliedschaft bei der "neuen Krankenkasse" hier habe ich das Anmeldeformular schon ausgefüllt, unterschrieben und wegegschickt. Wäre ich dann sozusagen doppelt versichert? oder machen die Krankenkassen dass dann untereinanderaus? Eigentlich muss ja die Bestätigung der Kündigung der alten Krankenkasse erst mal vorliegen, bevor Sie mich als Mitglied sehen können oder? Hoffe auf Antworten...Danke Gruß Caro

Re: Rücknahme Kündigung Krankenkasse

roterboeserkater, Montag, 05.04.2010, 18:03 (vor 5350 Tagen) @ Caro

Hallo Caro,
grds. müßtest Du nur ein Fax oder ein EMail an die BKK Gesundheit senden und Deine Kündigung zurücknehmen und natürlich den Zusatzbeitrag zahlen oder eine Einzugsermächtigung erteilen.

Bei der schon gewählten Kasse kann theoretsch nix passiert sein, da Du keine Kündigungsbestätigung beigelegt hast, einen Widerruf würde ich trotzdem umgehend schicken.

Soweit die Theorie, ob das nun alles klappt oder Du mit 2 KV-Karten dastehst oder keiner, die BKK Gesundheit Dir eine Kündigungsbestätigung schickt, obwohl Du Mitglied bleiben willst, ob Dein AG trotzdem schon mal eine Mitgliedsbescheinigung von der neuen Kasse bekommt (alles schon gehabt) und alles durcheinanderbringt, Du wirst es erleben.

Deshalb nochmal als Grundsatz, denn in der so schönen automatisierten Zeit, ist ein Kassenwechsel kein komplizierter, aber ein bürokratischer Akt:
- erst kündigen und Bestätigung abwarten; notfalls erinnern, wenn nichts fristgemäß kommt
- dann Kasse wählen und VOLLSTÄNDIGE Unterlagen einreichen, d.h. mit RV Nummer, genauen AG Daten, Kündigungsbestätigung, Famibogen und alles kopieren
- darauf achten, dass das Lohnbüro bis zum Kassenwechsel eine Mitgliedsbescheinigung hat, bei der nächsten Gehaltsabrechnung müßten auch Meldungen zur SV dabei sein (Ab- und Anmeldung)

Nun hoffen wir mal, dass alles gut geht. Obwohl, bist Du Dir sicher bei der Rücknahme? Aus meiner Erfahrung ist die Erreichbarkeit der BKK Gesundheit am Telefon doch eher mies, geht es denn noch schlechter?

Gruß roterboeserkater

Re: Rücknahme Kündigung Krankenkasse

RHW, Montag, 05.04.2010, 21:55 (vor 5350 Tagen) @ roterboeserkater

Hallo,
ich persönlich würde folgenden Weg wählen:
1) Anrufen, dass ich meine Kündigung zurückziehen möchte, und um eine schriftliche Bestätigung bitten (normalerweise freuen sich Mitarbeiter über solche Anrufe). Auf jeden Fall aber Datum, Uhrzeit und Namen des Mitarbeiters notieren.
2) Wenn ich nach 1 Woche noch nichts Schriftliches vorliegen habe, würde ich einen Brief (oder Fax mit Unterschrift) mit Bezug auf das Telefonat hinschicken.
3) Wenn den Brief der BKK Gesundheit habe, würde ich die neue KK schriftlich informieren, dass ich meinen Antrag zurückziehe (ggf. Kopie des BKK-G-Schreibens beifügen). Am besten mit der Bitte um schriftliche Bestätigung.
4) Einige Tage vor dem geplanten Wechseltermin würde ich auf jeden Fall in der Personalabteilung nachfragen, ob dort evtl. irrtümlich ein Schreiben der neuen KK eingegangen ist.

Falls der geplante Wechseltermin schon kurzfristig ist, würde ich ggf. auch mehrere Punkte parallel angehen.
Gruß
RHW

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