Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich überlege, ob ich zu einer privaten Krankenkasse wechseln sollte. Dazu habe ich auch schon ein Angebot bei einer privaten Krankenkasse eingeholt, das tatsächlich deutlich günstiger ausfällt als meine bisherige Ersatzkasse. Was mich in erster Linie vom Wechsel abhält ist, daß ich meines Wissens nie wieder zurückwechseln kann. Nun sagte mir die Vertreterin der privaten Krankenkasse aber, das wäre nicht so, wenn ich 2/3 meine versicherten Lebenszeit in einer gestzlichen Kasse gewesen sei! Ist da was dran und wenn ja was und wo steht das?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß Dirk
Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung
Thomas, Freitag, 28.04.2006, 02:03 (vor 6785 Tagen) @ Dirk
Das stimmt leider nicht. Eine Lebensanteilsregel gilt nur für die Krankenversicherung der Rentner.
Doch dazu muss man erst mal vor dem 55. Lebensjahr wieder in die GKV zurückkommen. Bloß das kannste vergessen, außer du bist mit 52. erst versicherungsfrei geworden und sofort in die PKV gegangen. Dann könnte man nach der Regel "in den letzten fünf Jahren zwei Jahre in der GKV" zurück in die GKV.
Außerdem bezieht sich das mit dem Anteil nur aufs Erwerbsleben.
Lass dir das ganze doch schriftlich von der Versicherungsdirektion geben, dann kannst du gegen die Versicherung im Alter wegen Falschberatung vorgehen und die müssen die Hälfte deiner Beiträge bezahlen.
Das wird dir aber keiner schriftlich geben.
Es ist unglaublich, welche Betrüger immer noch durch die Lande ziehen.
ALSO:
Warte ab, bis die GKV-Reform im Sommer sichtbar wird. Nicht in einer Torschlusspanik irgendeinen Unsinn unterschreiben. Willst du sicher die Wahlmöglichkeit haben, stelle einen Probeantrag, dann kannst du auch sofort wechseln, wenn du siehts, dass die GKV mit der Reform kaputt gemacht wird.
Außer du willst Top-Leistung: Dann gehe in die PKV, aber zahle auch dafür. PKV ist so, wie wenn du nur noch E-Klasse kaufen dürftest und fahren dürftest, egal wie hoch Mercedes die Preise schraubt. Entweder Oberklasse oder zu Fuß gehen. Also entweder Topp-Versichert oder Unversichert.
Deshalb solltest du nicht fragen, ob die PKV etwas billiger als die Ersatzkasse ist.
Sondern: Bist du bereit im Alter unabhängig vom Einkommen mindestens einen Beitrag in Höhe des jetzigen Ersatzkassenbeitrags zu zahlen. Denn die PKV wird bei einer Minirente nicht billiger!
Heute zahlt ein PKV-Rentner ca. 700 Euro bei bis zu 1000 Euro SB. Durch den Alterszuschlag dürfte sich das nicht bessern, da der medizinische Fortschritt immer teurer wird.
Und der vielgepriesene Standardtarif für Rentner ist teils unter GKV-Niveau. Auch solltest du unbedingt einen KUR-Tairf für Reha-Leistungen einrechnen lassen, wenn du nicht immer in deinem Leben Leistungen der Rentenversicherung in diesem Bereich erhalten wirst.
Und such dir einen seriösen Berater. Geh am besten zu mehreren Einfirmenberatern. Hier haftet die Versicherung für Fehlberatung, da wird dann schon etwas weniger gelogen.
Zu deiner Info: Es geht hier meist um 7 bis 9 Monatsbeiträge Provision. Da wird natürlich nicht aufgeklärt, sondern beschönigt!
Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung
dirk , Samstag, 29.04.2006, 10:12 (vor 6783 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Viel schlauer bin ich dadurch leider noch nicht. Das liegt aber daran, daß ich meinen Fall nicht genau genug beschrieben habe.
Ich bin schon in Rente und bekomme Beihilfe als ehemaliger Beamter. Eigentlich nur um mich zu informieren habe ich bei einer PKV mal einen Antrag gestellt und siehe da, sie ist deutlich billiger als die GKV, in der ich z.Zt. meine restlichen 30 % versichere. Ich würde sofort wechseln, wenn der Schritt nicht so unwiderruflich wäre und vielleicht auch wenn der PKV-Vertreter mich etwas ehrlicher informieren würde. (Aber vielleicht dann auch gerade nicht!?)
Gruß Dirk
Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung
Thomas, Sonntag, 30.04.2006, 03:48 (vor 6783 Tagen) @ dirk
Ja mit Beihilfe ist das was anderes, da nur 30% zu versichern sind, und du ja bisher den GKV-Beitrag komplett selbst zahlen musst - schließlich bekommen Beamte und Pensionäre keinen Arbeitgeberzuschuss.
Bei einem Übertritt in die PKV ist folgendes zu bedenken:
Je nach Gesundheitszustand kann dir ein Beihilfeergänzungstarif verweigert werden, was teure Folgen haben kann, da du ja dann immer Selbstzahler bist, sprich macht der Zahnarzt eine Lösung für einen privat gutversicherten Angestellten bei dir, kann das für dich teuer werden. Hier ist vielleicht erst mal ein Studium der entsprechenden Beihilferegelung (je nach Bund/Land unterschiedlich) sinnvoll. Besonders beim Zahnersatz klaffen viele Lücken. Die Bundesbeihilfe + angeschlossene Länder zahlt bei Zahnersatz auf die Materialien z.B. nur noch 40% des Beihilfesatzes, also 70% von 40%= 28% + 30% (PKV-30%-Quotenversicherung) = 58%, d.h. du musst 42% selbst zahlen. Auf die Versorgung von mehr als 4 Zähne auf jeder Seite gibt"s dann noch weniger. In Ba-Wü z.B. gibt"s auf die Materialkosten meist gar keine Beihilfe mehr.
Wichtig zu wissen ist, dass die Quotentarife der PKV meist keine Kur- und Rehaleistungen enthalten. Das Problem ist hierbei, dass alle Rentenversicherte diese Leistungen von der Rentenversicherung erhalten. Beamte sind jedoch nicht rentenversichert. Also zahlt die Beihilfe nur 70%. Die GKV muss hier zahlen, wenn niemand anderer (=Rentenversicherung) zahlt. Bei der PKV muss diese Lücke durch Zusatztarife gedeckt werden, bei Beamten durch sog. Ergänzungstarife, die aber nicht dem Kontrahierungszwang (Aufnahmezwang) für Beamte und Pensionäre unterliegt.
Kur mag jetzt nicht wichtig sein, jedoch ist eine Reha-Übernahme (=Heilanschlussbehandlung) unerlässlich, z.B. nach einer Krebs-, Herz- oder Hüft-OP . Hier 30% selbst zahlen zu müssen, verhindert oft die Behandlung.
Viele große PKV-Versicherer verpflichten sich in Zusätzen zu den Musterbedingungen (MB/KK) bei schweren Krankheiten und fehlender Leistung durch einen Rentenversicherungsträger zur Leistung.
Auch ist es wichtig, einen guten Hilfsmittelkatalog zu haben. Als Hilfsmittel werden oft in der PKV nur Brillen und irgendwelche Bandagen und billige Rollstühle bezahlt. Beatmungsmaschinen und Kontrollmonitore für mehrere zehntausend Euro fehlen oft in den Hilfsmittelkatalogen der PKV.
Im Gegensatz zur GKV sind die meisten Hilfsmittelkataloge der PKV geschlossen, d.h. nur das, was in der Liste steht, darf bezahlt werden, mehr nicht. Einige Versicherer haben hier ideale Regelungen (alle lebenserhaltenden Hilfsmittel).
Leider sind hier einige typischen Beamtenversicherer katastrophal.
Wenn du dies alles bedacht hast, kannst du ohne Bedenken als Beihilfeberechtigter in die PKV gehen. Einen Weg zurück in die GKV gibt es allerdings nicht!
Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung
Chylla , Mittwoch, 31.05.2006, 09:00 (vor 6751 Tagen) @ Dirk
Ich sehe da eher das Problem, dass Private ALLE Vorerkrankungen ausschliesen, bzw. für geringfügige Vorerkrankungen schon saftige Aufschläge erheben. Hast Du wirklich alle Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen angegeben ? Einschl. evtl. vorhandener gelegentlicher Rückenschmerzen, Kopfschmerzen usw. ? Inzwischen gibt es in Deuschland tausende von Menschen ohne KV Schutz, die die Private wegen angeblich verschwiegener Risiken wieder rauswarf ! Und zurück in die Gesetzlich geht nicht !
Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung
Thomas, Mittwoch, 31.05.2006, 22:48 (vor 6751 Tagen) @ Chylla
Unsinn!
Der KONTRAHIERUNGSZWANG für Beamte bedeutet: Keine Leistungsausschlüsse sind erlaubt, oft wird ganz auf Gesundheitsfragen verzichtet, da der Gesundheitszustand so schlecht ist, dass eh die maximal 30% Zuschlag verlangt werden.
Das, was du schreibst gilt nur für Angestellte und Selbständige, jedoch nicht für Beamte und deren Angehörigen, da der Staat aus verständlichen Gründen NICHT BEREIT ist, die überhöhten GKV-Beiträge zur Hälfte zu bezahlen! Deshalb PKV mit Kontrahierungszwang.
Re: Zurückwechseln in gesetzliche Versicherung
Chylla , Donnerstag, 01.06.2006, 13:16 (vor 6750 Tagen) @ Chylla
Aus welcher Aussage entnimmst Du, dass Dirk Beamter ist ?