Selbständig (Krankenkassenrecht)
Wir haben eine Familienversicherung, mein Mann, meine Tochter und ich. Mein Mann wechselte jetzt von Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit. Leider hat er noch keinen Gewinn b.z.w. Gehalt erwirtschaftet. Bleibt die Familienversicherung bestehen, oder muß er sich jetzt privat versichern?
Re: Selbständig
Ihr Mann muss sich grundsätzlich nie privat versichern, wenn er nicht will.
Ich nehme an, Sie arbeiten und sind zahlendes Mitglied in der GKV und ihre Familie inkl. Mann ist mitversichert.
Wenn Ihr Mann nicht mehr als 350 Euro im Monat Gewinn hat, kann er weiterhin bei Ihnen familienversichert bleiben.
Macht er mehr Gewinn, dann greift das Mindesteinkommen von 1.837,50 EUR, d.h. die GKV nimmt bei der Berechnung dieses Mindesteinkommen an, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Auch ist eine einkommensabhängige Einstufung oberhalb dieses Einkommens auf Dauer nur mit einem Steuerbescheid möglich. Es muss also immer flott die Steuer gemacht werden, sonst wird der Höchstbeitrag fällig, also der Beitrag auf 3500 Euro!
Deshalb versichern sich viele Selbständige in der PKV, da für Männer wegen des fehlenden Schwangerschaftsrisikos die PKV in einer Basisabsicherung (also im Mehrbettzimmer, ohne Chefarzt und ohne hohe Zahnerstattung) bis ins mittlere Alter billiger ist als der Höchstbeitrag in der GKV und oft sogar billiger ist als der Mindestbeitrag. Dann ist der Versicherungsumfang jedoch meist in den Bereichen Kur- und Rehabilitation unter GKV-Niveau.
Eine richtige PKV, die den Vorurteilen über eine PKV entspricht, ist immer auf Dauer teurer. Bedenken Sie auch, dass die Beiträge der PKV im Alter nicht einkommensabhängig sind, sondern mit der Inflation im medizinischen Bereich (höher als die auf andere Produkte und Dienstleistungen) und eine höhere allgemeine Lebenserwartung steigen. Denn die Beiträge der PKV sind so berechnet, dass diese nur stabil bleiben, wenn es keine zusätzliche Inflation durch medizinischen Fortschritt und keine Steigerung der Lebenserwartung gibt. Ändert sich dies, müssen die Beiträge schon aus gesetzlichen Gründen angehoben werden!