Freiberufler im Ausland (Krankenkassenrecht)
Freiberufler oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist seit 4 Jahren freiwillig in der GKV.
Nun möchte er für ein knappes Jahr ins Ausland (Russland) gehen, um sich auf die faule Haut zu legen.
Im Anschluss an den Aufenthalt soll die Selbständigkeit wieder aufgenommen werden, soweit möglich. ALG II Anspruch besteht nicht.
Wie muss man sich lückenlos versichern?
Re: Freiberufler im Ausland
weiß denn niemand eine Lösung??????
Re: Freiberufler im Ausland
Es gibt die Möglichkeit einer Anwartschaft in der GKV nei Auslandsbeschäftigung. Kontaktieren Sie Ihre GKV.
Kostet bis zu 50 Euro im Monat, ist jedoch bei jetziger Gesetzeslage die einzig sichere Rückkehr in die GKV, da Sie ja keine Vorversicherungszeiten in einer anderen GKV der EU (da Russland) haben werden!
Re: Freiberufler im Ausland
und die reise muss beruflich bedingt sein (nichts mit auf faule haut legen)
(Tellerwaschen ?) :D
Jan
Re: Freiberufler im Ausland
Ansonsten kann man sich natürlich freiwillig weiter versichern, z.B. nach Berufsaufgabe. Hier wird ein fiktives Mindestgehalt von 800 Euro und ein paar zerquetschten angenommen, bei höheren Kapitaleinkünften natürlich mehr.
Re: Freiberufler im Ausland
aber die Reise ist definitiv NICHT berufsbedingt. Daher werden auch keine Einkünfte vorliegen.
Ist die Höhe des Beitrages bei der Anwartschaft überhaupt Einkommensabhängig?
Re: Freiberufler im Ausland
wenn es nicht berufsbedingt ist gibs keine anwartschaft.
hier geht dann nur eine "normale" freiwillige Versicherung.
bei einer anwartschaft wäre ein einkommen nicht zu berücksichtigen
Re: Freiberufler im Ausland
aber es gibt doch keine "normale" freiwillige Versicherung in einer deutschen KV für Russland!!!
Re: Freiberufler im Ausland
Wenn Sie einen Wohnsitz in D behalten, können Sie Mitglied einer deutschen GKV freiwillig bleiben. Hier ist ein Mindestbeitrag fällig, auch wenn keine Einkünfte vorhanden sind.
Natürlich zahlt die deutsche GKV in Russland nur im sogenannten Kostenerstattungsverfahren und dies auch nur, wenn die GKV sich hierzu bereit erklärt, z.B. aus Kulanz.
Ob Sie mit diesen Erstattungen in Russland zurecht kommen, sei dahin gestellt. Zusatzlich können Sie eine befristete private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Re: Freiberufler im Ausland
eine kostenerstattung auf kulanz für russland kann es definitiv NICHT geben.
Da hat eine gesetzliche Versicherung überhaupt keinen spielraum.
ausnahmen sind natürlich entsandte arbeitnehmer.
vielleicht sollte man sagen, dass für russland definitiv noch einen private auslandsversicherung dringend zu empfehlen wäre.
wir diskutieren hier nur darüber wie es aussieht wenn er aus russland zurück kommt.
jan
Re: Freiberufler im Ausland
was mir so komisch vorkommt: derzeit bezahlt der Freiberufler knapp € 500,- im Monat in die freiwillige gesetzliche. Mit Beginn des Auslandsaufenthaltes sind es ploetzlich nur noch € 9,- Anwartschaft plus € 27,- für die private Auslandsversicherung (Tarif DKV).
Das geht mir nicht in Kopf!
Re: Freiberufler im Ausland
Die 27 € sind Beiträge für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Hier ist zu beachten, dass diese nur zeitlich begrenzt (i.d. R. 6 Wochen) ist. Bitte auf jedenfall nochmal nachfragen, denn die Beiträge für eine Vollkostenversicherung sind wesentlich höher.
Gruß
Tom!
Re: Freiberufler im Ausland
Es gibt Versicherungen, die längerfristige Auslandskrankenversicherungen im Angebot haben, z.B. die DKV mit Globalitity und die Hallesche. Hier sind die Kosten allerdings erheblich höher.
Es wird aber immer nach Region unterschieden, Russland ist damit nicht so teuer wie die USA oder Japan, die wohl teuersten Länder.
Re: Freiberufler im Ausland
@Tom: ich denke an den Tarif AS 12 der DKV:
http://www.dkv.com/downloads/G337_1_AVB.pdf
Hier kostet der Monat € 27,40.
Das sollte doch hinhauen, oder?
Re: Freiberufler im Ausland
Na ja, das geht schon, das ist natürlich nicht mit einer deutschen Vollkrankenversicherung - seis nun GKV oder PKV - zu vergleichen!
Vgl. Ausschluss chronischer Erkrankungen und Behandlung von Erkrankungen, die bis zu 6 Monate zuvor in D behandelt wurden. Ich hoffe Sie waren die letzten 6 Monate nie beim Arzt!
Beispiel: Bronchitis in den letzten 6 Monaten --> keine Leistung bei Lungenentzündung mit stationärer Behandlung, da ebenfalls Lungenerkrankung.
Da mag haarspalterisch sein, aber für den Preis kann man ohne eine Gesundheitsprüfung nicht mehr erwarten!
Übrigens ist hier der Tarif AVL besser und gleich teuer, hat aber eine Gesundheitsprüfung.
Aber Sie haben ja in D weiterhin Ihre GKV, die dann im Notfall für Sie nach einem Rücktransport einspringt.
Wichtig ist bei diesem Tarif wie auch bei Ihrer beizubehaltenden freiwilligen GKV ein Wohnsitz in Deutschland, den Sie zumindest pro forma beibehalten müssen.
Re: Freiberufler im Ausland
Vielen herzlichen Dank Thomas!
Ich schmeiss die Unterlagen heute in den Kasten. Ich war tatsächlich nicht beim Arzt die letzten 6 Monate.
Gruß!
August
Re: Freiberufler im Ausland
Hallo Thomas,
ich klinke mich hier ein, da ich persönlich im Ausland lebe und bei der deutschen GKV freiwillig versichert bin und meine Ehefrau auch, Wieso nur unter der Bedingung Wohnsitz in D beibehalten?
Was stimmt hier nicht?
Wir haben nämlich auch ein Problem:
Wir wollen nämlich in D eine Op durchführen lassen, mit Reha und allem was dazugehört, wegen der gefährlichkeit der Op.
Geht das denn nun oder nicht?
Darf die Ehefrau als Begleitperson mit?
Danke dies brennt uns nämlich auf den Nägeln
Versicherung im Ausland
Hallo
da ich persönlich im Ausland lebe und bei der deutschen GKV freiwillig versichert bin und meine Ehefrau bei mir mitversichert, frage ich mich, ob es nicht besser wäre, den Wohnsitz in D beizubehalten, wenn wir nämlich in D eine Op durchführen lassen, mit Reha und allem was dazugehört, wegen der gefährlichkeit der Op.
Geht das denn nun oder nicht?
Darf die Ehefrau als Begleitperson mit?
Danke dies brennt uns nämlich auf den Nägeln