Re: Unternehmersgattin (Krankenkassenrecht)
Sind Sie bereits in der gesetzlichen KV ? Dann würde, theoretisch, ein 401 Euro Job genügen, dass man versicherungspflichtig in der gesetzlichen KV weiter beschäftigt ist. Wenn Sie also Büroarbeiten im Betrieb machen, Termine planen für den Mann, usw., sollte sich das doch einrichten lassen.
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- Unternehmersgattin -
Bekky,
19.05.2006, 19:40
- Re: Unternehmersgattin - Chylla, 31.05.2006, 08:55