Krankenversicherung nach Eheschließung (Krankenkassenrecht)

Messie, Montag, 22.05.2006, 11:43 (vor 6760 Tagen)

Ich habe folgende Frage: Ich selbst bin Beamter, also PKV+Beihilfe. Meine Lebensgefährtin ist voll berufstätig und gesetzlich versichert. Wir überlegen uns zu heiraten :-)

So weit kein Problem, aber: Meine Lebensgefährtin hat eine chronische Krankheit, an eine PKV ist also nicht zu denken. Solange sie berufstätig ist, bleibt sie natürlich in der GKV. Allerdings kann sie jederzeit berufsunfähig werden. Was ist dann? Eine Familienversicherung kann ich als beihilfeberechtigter Beamter mit PKV ja nicht anbieten. Zu welchen Konditionen bliebe sie in der Gesetzlichen?

Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Thomas, Dienstag, 23.05.2006, 02:50 (vor 6759 Tagen) @ Messie

Ihre Zukünftige müsste einen eigenen Beitrag zahlen, d.h. 14% der Hälfte Ihres Gehaltes - nicht sehr lukrativ!

Aber es gibt ja die Öffnungsaktion der PKV für Beamte UND ANGEHÖRIGE! Wenden Sie sich einfach an Ihre PKV, ob diese hierbei mitmacht und erkundigen Sie sich nach den Fristen, die Sie einhalten müssen (Frist nach der Eheschließung).

Die PKV muss dann Ihre Frau mit maximal 30% Zuschlag versichern, kann jedoch ein Aufblasen der Versicherung auf 100% bei Wegfall der Beihilfe z.B. bei Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung, einem Angestelltenarbeitsverhältnis über der Beitragsbemessungsgrenze, durch Scheidung oder durch Ende Ihres Beamtenverhältnisses ausschließen - es gilt also genau das Angebot und die AVB der PKV zu prüfen!

An der Öffnungsaktion nehmen u.a. die Debeka, die DKV, die Allianz, die Central, die HUK und die Bayerische Beamtenkrankenkasse/UKV teil, um die üblichen Beamtenversicherer hier zu bennen.

Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Messie, Donnerstag, 25.05.2006, 06:50 (vor 6757 Tagen) @ Thomas

14% von der Hälfte meines Gehaltes wären in der Tat nicht lukrativ - aber nichts im Vergleich zu den bereits heute bestehenden Krankheitskosten (obwohl meine Lebensgefährtin voll berufstätig ist).

Aber bedeutet Ihre Antwort, dass meine PKV (ist in der Tat eine der genannten) meine chronisch kranke künftige Frau aufnehmen muss? Wohl wissend, dass wir beide dann wirtschaftlich absolut nicht rentabel wären? Hieße das auch, dass meine Frau einfach so aus der GKV rauskäme?

Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

jan, Donnerstag, 25.05.2006, 10:12 (vor 6757 Tagen) @ Messie

Ihre "zukünftige" Frau könnte allerdings im Falle einer berufsunfähigkeit und bezug einer rente weiter pflichtversichert sein ?

am besten mal bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen was wäre wenn.

Re: Krankenversicherung nach Eheschließung

Thomas, Donnerstag, 25.05.2006, 18:05 (vor 6757 Tagen) @ Messie

Dreimal dürfen Sie raten, warum die Beihilfetarife in den letzten Jahren so explodiert sind! Und dreimal dürfen Sie raten, warum nicht nur die Politik wegen der Beihilfekosten den Steigerungssatz auf 1,7-fach deckeln will und die PKV gar nichts dagegen hat!

Durch die Verbeamtungswellen im Schuldienst ist die PKV schon gebeutelt, da die Gesundheitsämter jeden Unsinn prüfen, nur keine Psychosen. Und die Ehepartner müssen ja schließlich auch nicht vor der Heirat zum Gesundheitsamt.

Also, informieren Sie sich bei Ihrer PKV und stellen Sie gleich nach der Hochzeit inkl. Arbeitsaufgabe einen Antrag.

Natürlich erhält Ihre Zukünftige keinen Beihilfeergänzungstarif, das ist wohl klar! Deshalb müssen Sie sich genau erkundigen, ob bei Ihrer PKV auch die Kurkosten im 30%-Tarif mitversichert sind oder ob man hierzu den Ergänzungstarif braucht, den Ihre Frau ja dann nicht bekäme.

Auch fehlen in der PKV oft etliche in der GKV erstattungsfähige Hilfsmittel (hier ist z.B. die Debeka leider grottenschlecht) und Heilmittel, auch die Heilanschlussbehandlung ist ein Problem. Also manchmal ist die GKV besser (Reha, Kur), manchmal die PKV (Arzt, Krankenhaus.

Deshalb empfehle ich Ihnen unter

http://www.pkv.de/downloads/INFO-Dauernde%20Oeffnung(1FL).pdf

und

http://www.pkv.de/downloads/INFO-Beamten%F6ffnung_I-Net.pdf

die Dokumente durchzustudieren.
Dann sollten Sie sich alle Bedingungen (sowohl MBKK= allg. Vers.-Bedingungen als auch die Tarifbedingungen) der PKVen kommen lassen, die an den Öffnungsaktionen teilnehmen.

Auf einen Versicherungsmakler brauchen Sie hier nicht zu setzen, da die PKV in den Kontrahierungszwangsfällen nicht noch zusätzlich Provisionen zahlen kann, sondern nur Bearbeitungsgebühren.


Übrigens:
Je nach der Beihilferegelung Ihres Dienstherrn ist es möglich, für freiwillig GKV-Versicherte ambulante Kostenerstattung in der GKV zu beantragen und die Restkosten zu 100% vom Dienstherrn zu erhalten, unabhängig vom Beihilfesatz. Dies wäre dann eine Möglichkeit, falls mal eine Privatbehandlung sinnvoll erschiene.

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