Re: Anwartschaft nachtraeglich? (Krankenkassenrecht)

jan, Freitag, 02.06.2006, 06:55 (vor 6749 Tagen) @ Astro

eine anwartschaft rückwirkend geht leider nicht, da Sie hierfür nur 3 Monate Zeit hatten nachdem Sie aus der gesetzlichen Versicherung ausgeschieden sind.

Sollten Sie allerdings nach Rückkehr sofort arbeiten können, ist eine Mitgliedschaft möglich (Rückkehr aus dem Ausland)

allerdings NUR wenn SIe eine Beschäftigung haben.

erwerbslos oder krank würde leider nicht gehen.


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