Anwartschaft nachtraeglich? (Krankenkassenrecht)

Astro @, Freitag, 02.06.2006, 04:22 (vor 6750 Tagen)

Ich bin nun 30 arbeite sei meine 15 lebensjahr und war immer in der GKV. Seit ca. 2 1/2 Jahren bin in nun im Ausland taetig und daher in einer PKV (Auslandstarif, kein volltarif) im moment besteht KEINE Anwartschaft mit der GKV noch mit PKV, da ich nicht richtig informiert war. Ich habe die Absicht noch ca. 1 1/2 Jahre im Ausland zu bleiben und danach zurueck nach de zu gehen. Dort bin ich vorraussichtlich wieder Angestellter (vermutlich oberhalb der BBG).
Kann man nachtraeglich noch in eine Anwartschaft in der GKV eintreten oder in eine der PKV?
Was ist wenn ich im Ausland erkranke (ohne Anwartschaft) muss mich die GKV aufnehmen, welche Nachteile (Beitrag?) wuerde mich erwarten?
Was waere die beste Vorgehensweise, um mich lueckenlos nun abzusichern?

Danke im Vorraus.

Re: Anwartschaft nachtraeglich?

jan, Freitag, 02.06.2006, 06:55 (vor 6749 Tagen) @ Astro

eine anwartschaft rückwirkend geht leider nicht, da Sie hierfür nur 3 Monate Zeit hatten nachdem Sie aus der gesetzlichen Versicherung ausgeschieden sind.

Sollten Sie allerdings nach Rückkehr sofort arbeiten können, ist eine Mitgliedschaft möglich (Rückkehr aus dem Ausland)

allerdings NUR wenn SIe eine Beschäftigung haben.

erwerbslos oder krank würde leider nicht gehen.

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