Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich würde gerne wissen, wer festlegt, ob eine erbrachte Leistung im stationären Tarif der PKV (stationär, vorstationär, nachstationär ..) oder abmulant abgerechnet wird. Auch gibt es keine klare Definition der Begriffe vorstationär und nachstationär. In den Versicherungsunterlagen steht rein garnichts dazu drin, und bei jeder Rückfrage bei der PKV erhält man eine andere (meist widersprüchliche) Auskunft. Diese Problematik riecht mir ganz stark nach "Patientenabzocke", da immer weniger von der PKV erstattet wird.
Vielen Dank
Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant?
Hier gilt die Definition nach SGB V der GKV: 7 Tage vor dem Krankenhausaufenthalt, 14 Tage nachher, außerhalb dieses Zeitraums liegt immer rein ambulante Behanldung vor.
Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant?
Es sind 5 Tage.
Vorstationäre Behandlung ist in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft
und Verpflegung zulässig, um die Erforderlichkeit einer vollstationären
Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung
vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei
Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung
begrenzt. In dreiseitigen Verträgen können abweichende Fristen
vereinbart werden.
Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant?
Hallo,
gratuliere, das war ein Rekord - nach mehr als 5 Jahren
auf einen Beitrag zu antworten.
Gruss
Czauderna