Student, 31 Jahre sucht billige Lösung (Krankenkassenrecht)

Willig Wichtig, Samstag, 01.07.2006, 20:26 (vor 6720 Tagen) @ Jonas

Hallo,
die Entscheidung der TK ist m.E. ok. Sag der TK doch einfach, dass Du jetzt für ein paar Jahre als Wandergeselle auf Wanderschaft gehen willst. Dann zahlst Du auch nur den KVdS-Beitrag. Dafür gibt es dann praktisch bis zur Rente keine Drangsalierungen wie 14. Fachsemester, 30. Lebensjahr usw. Und wenn die TK Nachweise für die Wanderschaft fordert, dann denk Dir was aus oder beschwere Dich einfach beim Bundesversicherungsamt. Die sagen dann, dass der Gesetzestext das nicht hergibt. Und schon hat die TK ein Problem.
Vor dem Gesetz sind also doch nicht alle gleich, Lücken gibt es überall.


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