Student, 31 Jahre möchte zurück in die Pflichtversicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin 31 Jahre alt und Student im 7. Fachsemester und seit ca. einem Jahr freiwillig bei der TK versichert. Durch Zufall erfuhr ich, dass man trotz der Altersüberschreitung weiterhin pflichtversichert sein könnte, wenn man die Hochschulzugangsbereichtigung über den Zweiten Bildungsweg erlangt hat. Das ist bei mir der Fall. Also habe ich der TK mein Abizeugnis zugeschickt und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit der Bitte um Prüfung. Heute erhielt ich einen Anruf der TK, wobei mir mitgeteilt wurde dass mein Antrag abgelehnt wurde mit der Begründung, dass kein ausreichender Hinderungsgrund vorliegen würde, da ich für die Erlangung der Hochschulreife weniger als die Hälfte der Zeit zwischen dem 20 Lebensjahr und dem Beginn meines Studiums mit 27, also 7 Jahre, benötigt habe. Im Klartext heisst dass, ich hätte mindestens 3,5 Jahre für die Erlangung der Hochschulreife brauchen müssen um eine Verlängerung der Pflichtversicherung zu bekommen.
Klingt sehr kompliziert oder ? Ausserdem frage ich mich, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Berechnung beruht. Im Netz und im Forum fand ich nichts ausser den bekannten Regelungen aus SGB V.
Sonnige Grüsse aus Berlin
Jonas
Student, 31 Jahre sucht billige Lösung
Hallo,
die Entscheidung der TK ist m.E. ok. Sag der TK doch einfach, dass Du jetzt für ein paar Jahre als Wandergeselle auf Wanderschaft gehen willst. Dann zahlst Du auch nur den KVdS-Beitrag. Dafür gibt es dann praktisch bis zur Rente keine Drangsalierungen wie 14. Fachsemester, 30. Lebensjahr usw. Und wenn die TK Nachweise für die Wanderschaft fordert, dann denk Dir was aus oder beschwere Dich einfach beim Bundesversicherungsamt. Die sagen dann, dass der Gesetzestext das nicht hergibt. Und schon hat die TK ein Problem.
Vor dem Gesetz sind also doch nicht alle gleich, Lücken gibt es überall.