Re: Wechsel n. Elternzeit i.d. Familenvers. u. dann arbeitsos (Krankenkassenrecht)
Diese Aussage Ihrer Bkk ist so richtig. Ein Kassenwechsel ist nur möglich, wenn die Mitgliedschaft bei der Vorkasse ordnungsgemäß gekündigt wurde. Auf die Kündigung kan bei einem Wechsel in die Familienversicherung verzichtet werden, allerdings ist dann automatisch die Vorkasse wieder als Krankenkasse zu wählen, bei der vor Beginn der Familienversicherung die letzte Mitgliedschaft bestand.
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- Wechsel n. Elternzeit i.d. Familenvers. u. dann arbeitsos -
Andreas,
07.07.2006, 10:12
- Re: Wechsel n. Elternzeit i.d. Familenvers. u. dann arbeitsos - Björn, 07.07.2006, 15:55