Wechsel n. Elternzeit i.d. Familenvers. u. dann arbeitsos (Krankenkassenrecht)

Andreas @, Freitag, 07.07.2006, 10:12 (vor 6714 Tagen)

Hallo,

meine Frau ist nach drei Jahren Elternzeit von ihrer IKK in meine gesetzl. Krankenversicherung (BKK) als familieversicherte gewechselt, da sie wg. eines ortswechsels ihren früheren Job nicht mehr nachgehen konnte.
3 Tage nachdem die Elternzeit ausgelaufen war hat sich meine Frau entschlossen, sich arbeitslos zu melden. Die Agentur für Arbeit zahlt seit dem den Versicherungsbeitrag für meine Frau als Pflichtversicherte in der gleichen Kasse (BKK) in der auch ich bin. Der alte AG hat meine Frau bei der IKK abgemeldet.

Nun sagt meine BKK meine Frau müßte wieder zu ihrer alten Kasse (IKK) wechseln, bei der sie bis zum Ende der Elternzeit versichert war.

Stimmt das so?
Bin für Tipps Hinweise und Ratschläge sehr dankbar.

Andreas

Re: Wechsel n. Elternzeit i.d. Familenvers. u. dann arbeitsos

Björn, Freitag, 07.07.2006, 15:55 (vor 6714 Tagen) @ Andreas

Diese Aussage Ihrer Bkk ist so richtig. Ein Kassenwechsel ist nur möglich, wenn die Mitgliedschaft bei der Vorkasse ordnungsgemäß gekündigt wurde. Auf die Kündigung kan bei einem Wechsel in die Familienversicherung verzichtet werden, allerdings ist dann automatisch die Vorkasse wieder als Krankenkasse zu wählen, bei der vor Beginn der Familienversicherung die letzte Mitgliedschaft bestand.

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