Re: Stipendium und Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 14.07.2006, 12:27 (vor 6711 Tagen) @ Sabine Scheel

Zuerst ist eine Frage zu klären: Wie waren Sie als Studentin versichert bzw. schreiben Sie sich wieder ein oder lassen Sie es (z.B. wg. Studiengebühren) und wie alt sind Sie?

Wenn Sie im Studium in der GKV waren und noch jung genug für den Studententarif sind und sich einschreiben, wird die Sache so billig wie damals. Ihrer GKV berät Sie dazu.

Sind Sie jedoch zu alt, müssen Sie sich freiwillig versichern - gleiches gilt bei Nichteinschreibung wegen Studiengebühren. Hier wird Ihr Stipendium dann als Einkommen gewertet und Sie zahlen je nach Kasse 13 bis 15% inkl. Pflegeversicherung davon an Ihre GKV - die Lohnfortzahlung wird ja hier nicht versichert.

Waren oder sind Sie in der PKV, müssen Sie sich um einen Studententarif bemühen, da eine 100%-PKV wohl kaum bezahlbar ist für eine Frau, wenn kein Arbeitgeberanteil vorliegt. Allerdings müssen Sie je nach Tariflage u.U. eine Anwartschaft abschließen, denn sonst kämen Sie bei spätere PKV-Versicherung nicht mehr in einen höherwertigen tarif, wenn Sie krank werden würden.


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