Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK (Krankenkassenrecht)
Hallo,
evtl. kann mir von euch jemand weiterhelfen, denn bei meinen bisherigen Recherchen bin ich immer wieder auf gegensätzliche Auskünfte gestoßen.
Folgendes Problem:
Meine Frau ist Beamtin und bei einer PVK versichert – ich Angestellter in einer GVK (Bkk). Nun da sie im 6 Monat schwanger ist, hat sich für uns nun die Frage gestellt, wie es sich mit ihren monatlichen Beträgen während ihrer Elternzeit (geplant sind 3 Jahre) verhält?
Ich habe hierzu folgenden Eintrag im Forum gefunden, werde aber irgendwie nicht so ganz schlau was das nun in unseren Fall heißt?
Unter § 10 Familienversicherung Abs. 1 Satz 3 SGB V (Link: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/sgb5.htm)
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
- nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind"
und dann das hier:
"Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie die Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren."
Tja, was nun. Besteht die Möglichkeit, dass meine Frau bei mir Familien mitversichert ist, oder habe ich für die Zeit der Mutterschaft die doppelte Belastung an Versicherungsbeträgen tragen (sie war bisher der Hauptverdiener, d.h. es wird sowieso schon "eng" mit Wegfall ihres Einkommens).
Danke für eine Auskunft
Matthias