Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK (Krankenkassenrecht)

Matthias @, Freitag, 28.07.2006, 09:56 (vor 6693 Tagen)

Hallo,

evtl. kann mir von euch jemand weiterhelfen, denn bei meinen bisherigen Recherchen bin ich immer wieder auf gegensätzliche Auskünfte gestoßen.

Folgendes Problem:
Meine Frau ist Beamtin und bei einer PVK versichert – ich Angestellter in einer GVK (Bkk). Nun da sie im 6 Monat schwanger ist, hat sich für uns nun die Frage gestellt, wie es sich mit ihren monatlichen Beträgen während ihrer Elternzeit (geplant sind 3 Jahre) verhält?

Ich habe hierzu folgenden Eintrag im Forum gefunden, werde aber irgendwie nicht so ganz schlau was das nun in unseren Fall heißt?

Unter § 10 Familienversicherung Abs. 1 Satz 3 SGB V (Link: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/sgb5.htm)

Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

- nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind"

und dann das hier:

"Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie die Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren."


Tja, was nun. Besteht die Möglichkeit, dass meine Frau bei mir Familien mitversichert ist, oder habe ich für die Zeit der Mutterschaft die doppelte Belastung an Versicherungsbeträgen tragen (sie war bisher der Hauptverdiener, d.h. es wird sowieso schon "eng" mit Wegfall ihres Einkommens).

Danke für eine Auskunft
Matthias

Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK

Stefan @, Freitag, 28.07.2006, 12:35 (vor 6693 Tagen) @ Matthias

Dieses Problem hatte ich auch.
Meine Frau ist Beamtin des Bundes und konnte nicht auf ihren Beihilfeanspruch verzichten. Eine Aufnahme in die GKV wurde seitens der Kasse mit dem Hinweis auf den Beihilfeanspruch abgelehnt.
Ich war pflichtversichert in der GKV. Während der Dauer des 3-jährigen Erziehungsaurlaubes (mein Fall liegt schon 10 Jahre zurück) hatte meine Frau Anspruch auf Zuschuß zur PKV i.H.v. 60 DM von ihrem Arbeitgeber. Von dem durch mein Einkommen stark gekürzten Erziehungsgeld und dem AG-Zuschuß mußten wir dann zähneknirschend die 50%-Restkosten-PKV weiterzahlen.
Eine absolute Ungleichbehandlung gegenüber Eltern, die beide in der GKV versichert waren.

Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK

Thomas, Samstag, 29.07.2006, 02:34 (vor 6693 Tagen) @ Stefan

Es ist so, wie dies mein Vorredner darstellt - bleibt die Beihilfeberechtigung während der Elternzeit bestehen, dann besteht keine Mitversicherungsmöglichkeit in der GKV!

Ob der Beihilfeanspruch erlischt oder nicht, kann Ihnen die Beihilfestelle mitteilen, da hier in den Ländern teils unterschiedliche Regelungen gelten.
Übrigens wurde in vielen Ländern der Wegfall der Beihilfe während dem Mutterschutz erst vor einigen Jahren abgeschafft - denn die werdenden Mütter wollten nicht nur vor, sondern auch während der Geburt Privatpatientinnen sein und vom Herrn Chefarzt die Hand gehalten bekommen. Es scheint also einem großen Teil der Beamtenklientel die PKV wichtiger zu sein als alle damit verbundenen Kosten!

Der Beitragszuschuss zur PKV durch den Dienstherrn ist meist so bemessen, dass die Kosten ähnlich sind, wie bei 70% Beihilfe.

Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK

Matthias @, Montag, 31.07.2006, 09:20 (vor 6691 Tagen) @ Thomas

Danke, für eure beiden antworten.

So wie es aussieht, haben wir auch hier mal wieder richtig Pech gehabt. Denn mit dem groß angekündigten Elterngeld haben sie uns leider auch "beschissen" - da der Geburtstermin 1 Monat zu früh ist, wird unser Nachwuchs leider noch nach alten Gesetz behandelt und wir erhalten Erziehungsgeld (oder auch nicht ).
Tja, und 1000€ Miete pro Monat für eine 3 Zimmerwohnung in München als Alleinverdiener müssen erst mal neben der ach so günstigen PVK (210€ )auch noch gezahlt werden. Aber da hilft kein Jammern, früher ist es ja bei all den Eltern auch gegangen – außerdem falsches Forum ;-)

Danke nochmals für eure Ausführungen
Matthias

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