Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich? (Krankenkassenrecht)
Wer kennt sich aus mit der 18monatigen Sperrfrist bei den gesetzlichen Kassen?
Suche Informationen, da ich nun schneller als erwartet verbeamtet werden soll und erst im Mai zu einer BKK gewechselt habe. Muss ich dann erst noch bis Nov 07 gesetzlich versichert bleiben?
Dann wäre da noch die Frage welche Vor-/Nachteile ein Wechsel in eine PKV während des Mutterschutzes / Elternzeit hat. Mein Mann ist in einer GKV
Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke
Gruss Tado
Re: Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich?
Hallo,
grundsätzlich gilt die 18monatige Bindungsfrist nur für den Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen.
Sind Sie aktuell pflichtversichert, werden aber verbeamtet und sind somit nicht mehr versicherungspflichtig, dann endet Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse sofort ohne Frist. Sie haben die Möglichkeit, sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern (oder gar nicht, aber das ist weniger zu empfehlen).
Sind Sie gesetzlich freiwillig versichert und möchten in die Private wechseln, so müssen grds. die 18 Monate nicht beachtet werden. Es besteht allerdings die normale Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Die Vorteile der GKV während der Elternzeit liegen auf der Hand : keine Beitragszahlung und kostenlose Familienversicherung.
Ich als GKV-Mitarbeiter würde (auch aus Überzeugung, nicht nur aus Prinzip) niemandem eine PKV empfehlen ...außer einem Beamten mit Beihilfeansprüchen. Hier ist die PKV zugegebenermaßen konkurrenzlos.
Falls Sie privat versichert sind, mehr verdienen als Ihr Mann und außerdem über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, dann wäre keine kostenlose Familienversicherung für gemeinsame Kinder mehr möglich. Diese müssten dann freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden.
Für Beamte rechnet sich i.d.R. aber selbst das noch (nach der Elternzeit).
Re: Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich?
Zum Mutterschutz:
Während der Elternzeit wird nach vielen Beihilfeordnungen weiterhin Beihilfe geleistet, bei einem Kind meist 50%, bei zwei und mehr Kindern meist 70% für die Mutter.
Der Rest muss privat versichert werden. Die Kinder sind meist mit 80% beihilfeberechtigt. Diese könnten zumindest bis zur Rückkehr in die Arbeit beim Vater familienversichert werden, müssen aber später bei höherem Einkommen der Mutter bei dieser oder gegen Extrabeitrag in der GKV versichert werden. Da aber nur in den ersten zwei Lebensmonaten eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge möglich ist und die Beihilfeabsicherung die Babies zu Privatpatienten macht, sollten die 30 bis 70 Euro pro Monat (je nach Versicherungsumfang) v.a. dann investiert werden, wenn die Mutter mehr verdient als der Vater.
Andere Sätze gelten v.a. für Hessen.
Eine Familienversicherung ist in der GKV bei vorhandenem Beihilfeanspruch NICHT möglich. Allerdings dürfte es mit dem Elterngelt wirklich kein Problem sein, zumindest 12 Monate eine Quotenversicherung zu zahlen.